Hainichen

Stellenausschreibungen der Stadt Hainichen

Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Datum: 

Die Stadt Hainichen sucht mit Ausbildungsbeginn zum 01. September 2025 einen Auszubildenden für die Ausbildung zum
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

 in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung

Zu den Tätigkeiten einer/eines Verwaltungsfachangestellten gehören

  • die Vorbereitung und der Erlass von Verwaltungsentscheidungen in verschiedenen Rechts- und Fachgebieten; beispielsweise das Erlassen von Verwaltungsakten, die Prüfung von Widersprüchen sowie die Beratung von Bürgern, Unternehmen und Organisationen (Verwaltungsaufgaben werden stets dienstleistungs- und kundenorientiert erledigt)
  • die Bearbeitung von Vorgängen unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme
  • die Bearbeitung von Personal- und Haushaltsangelegenheiten; beispielsweise die Mitwirkung bei der Erstellung und Ausführung von Haushaltsplänen oder die Bearbeitung von Zahlungsvorgängen
  • das Planen und Organisieren von verschiedenen Arbeitsprozessen in Ihrem Aufgabenbereich

Sie sollten sich bewerben, wenn Sie

  • mindestens einen erfolgreichen Realschulabschluss, mit guten schulischen Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Gemeinschaftskunde vorweisen können
  • kontaktfreudig sind und gern im Team arbeiten
  • Interesse für verwaltungsrechtliches und verwaltungsorganisatorisches Handeln haben

Von Vorteil sind:

  • absolvierte Schülerpraktika in der Verwaltung
  • gute PC-Kenntnisse, insbesondere Microsoft Office


Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die theoretische Ausbildung wird im Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft II, Kanzlerstraße 9 in Chemnitz, in Form des Blockunterrichts durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ämtern der Stadtverwaltung. Während dieser Zeit werden die Auszubildenden an die Arbeitsaufgaben und Arbeitsweisen einer Verwaltung herangeführt und können ihr bereits vermitteltes Wissen aus der Berufsschule in der Praxis anwenden. Zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung besuchen die angehenden Verwaltungsfachangestellten im 3. Ausbildungsjahr für ca. drei Monate das Kommunale Studieninstitut Chemnitz, um ihre Kenntnisse prüfungsvorbereitend zu vertiefen.

Wir bieten Ihnen:

  • einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag innerhalb unterschiedlichster Ämter der Stadtverwaltung
  • eine Verknüpfung zwischen theoretischem Wissen sowie der Anwendung an Praxisbeispielen durch das Blocksystem
  • eine gestaffelte tarifliche Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD 
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung an die:  

Stadtverwaltung Hainichen                                                                                      
Personalverwaltung                                                                                                             
Markt 1                                                                                                                                 
09661 Hainichen

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf,
  • das letzte aktuelle Zeugnis
  • Nachweise über Praktika

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bei Fragen erreichen Sie Frau Büttner unter claudia.buettner@hainichen.de oder 037207 60135.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung entsprechen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. 

Hainichen, 08.03.2024

 

Dieter Greysinger
Oberbürgermeister

Hinweise zum Datenschutz: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zweckgebunden für dieses Bewerbungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nur an Personen, welche in das Bewerbungsverfahren eingebunden sind (z. B. Personalrat, Stadtrat). Die Löschung dieser Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem Entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.


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