Hainichen

Technischer Ausschuss: 28. Sitzung 2022

Folgende Beschlüsse wurden am 06.04.2022 im Technischer Ausschuss der Stadt Hainichen getroffen.


Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für die Flurstücke Nr. 774/7 und 774/8 der Gemarkung Hainichen, Oberer Mühlgraben, zur Errichtung eines Einfamilienhauses+

Beschlussnummer : 1017/22

Vorlagennummer: 4352


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag für die

 

            Errichtung eines Einfamilienhauses Typ Stadtvilla und einer Garage mit Satteldach

 

auf den Flurstücken-Nr. 774/7 und 774/8 der Gemarkung Hainichen am Oberen Mühlgraben.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:         7

davon anwesend:                                                                                7

Ja-Stimmen:                                                                                       7

 

Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 14/43 der Gemarkung Crumbach, Mittweidaer Straße, zur Errichtung von zwei Bungalows und einer Garage+

Beschlussnummer : 1018/22

Vorlagennummer: 4353


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zur

 

            Errichtung von zwei Bungalows und einer Garage

 

auf dem Flurstück-Nr. 14/43 der Gemarkung Crumbach, Mittweidaer Straße (ehemals Nummer 62).

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:        7

davon anwesend:                                                                                6

Ja-Stimmen:                                                                                       6

Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 83 der Gemarkung Berthelsdorf, Siedlungsweg 3, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage+

Beschlussnummer : 1019/22

Vorlagennummer: 4354


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zum

 

            Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

 

auf dem Flurstück-Nr. 83 der Gemarkung Berthelsdorf, Siedlungsweg 3.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:       7

davon anwesend:                                                                               6

Ja-Stimmen:                                                                                       6

Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 17/4 der Gemarkung Ottendorf, Salzstraße, zur Errichtung eines Einfamilienhauses+

Beschlussnummer : 1020/22

Vorlagennummer: 4355


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zur

 

        Errichtung eines Einfamilienhauses mit 1,5 Geschossen auf einer Grundfläche von ca. 135 m²

 

auf dem Flurstück-Nr. 17/4 der Gemarkung Ottendorf an der Salzstraße.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:        7

davon anwesend:                                                                                6

Ja-Stimmen:                                                                                       6

 

 

 

 

 

 

Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 129/6 der Gemarkung Gersdorf, Allee, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses+

Beschlussnummer : 1021/22

Vorlagennummer: 4357


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur

 

        Errichtung eines Einfamilienhauses

 

auf dem Flurstück-Nr. 129/6 der Gemarkung Gersdorf, an der Allee.

 

Das Einvernehmen zu den zugehörigen Anträgen auf Befreiung nach § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wohngebiet Gersdorf wird ebenfalls erteilt. Betroffen sind folgende Festsetzungen:

           

            1. Die Traufhöhe von maximal 4,50 m wird überschritten.

            2. Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform mit einem Drempel von 90 cm.

            3. Geringere Dachneigung als die vorgeschriebenen >= 40 Grad (30 Grad).

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:        7

davon anwesend:                                                                                6

Ja-Stimmen:                                                                                       6

 

 

Vergabe von Bauleistungen – Rückbau einer ländlichen Hofstelle Am Pahlbach 4 und 5 im Ortsteil Cunnersdorf+

Beschlussnummer : 1022/22

Vorlagennummer: 4358


Der Vergabe der Bauleistung – Rückbau einer ländlichen Hofstelle Am Pahlbach 4 und 5 im Ortsteil Cunnersdorf – an die Firma

 

            Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH

            Auerbacher Straße 42

            08485 Lengenfeld

 

in Höhe von 55.125,79 € wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                6

Ja-Stimmen:                                                                                       6

Vergabe von Bauleistungen – Neubau Feuerwehrgerätehaus Cunnersdorf – Los 7 Trockenbau+

Beschlussnummer : 1023/22

Vorlagennummer: 4359


Der Vergabe der Bauleistung - Neubau Feuerwehrgerätehaus Cunnersdorf – Los 7 Trockenbau – an die Firma

 

            Scholz Trockenbau e.K.

            Obere Engen 19

            09627 Bobritzsch – Hilbersdorf

 

in Höhe von 35.237,41 € wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                6

Ja-Stimmen:                                                                                       6


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