Folgende Beschlüsse wurden am 06.04.2022 im Technischer Ausschuss der Stadt Hainichen getroffen.
Beschlussnummer : 1017/22
Vorlagennummer: 4352
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag für die
Errichtung eines Einfamilienhauses Typ Stadtvilla und einer Garage mit Satteldach
auf den Flurstücken-Nr. 774/7 und 774/8 der Gemarkung Hainichen am Oberen Mühlgraben.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Beschlussnummer : 1018/22
Vorlagennummer: 4353
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung von zwei Bungalows und einer Garage
auf dem Flurstück-Nr. 14/43 der Gemarkung Crumbach, Mittweidaer Straße (ehemals Nummer 62).
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Beschlussnummer : 1019/22
Vorlagennummer: 4354
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
auf dem Flurstück-Nr. 83 der Gemarkung Berthelsdorf, Siedlungsweg 3.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Beschlussnummer : 1020/22
Vorlagennummer: 4355
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Einfamilienhauses mit 1,5 Geschossen auf einer Grundfläche von ca. 135 m²
auf dem Flurstück-Nr. 17/4 der Gemarkung Ottendorf an der Salzstraße.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Beschlussnummer : 1021/22
Vorlagennummer: 4357
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur
Errichtung eines Einfamilienhauses
auf dem Flurstück-Nr. 129/6 der Gemarkung Gersdorf, an der Allee.
Das Einvernehmen zu den zugehörigen Anträgen auf Befreiung nach § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wohngebiet Gersdorf wird ebenfalls erteilt. Betroffen sind folgende Festsetzungen:
1. Die Traufhöhe von maximal 4,50 m wird überschritten.
2. Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform mit einem Drempel von 90 cm.
3. Geringere Dachneigung als die vorgeschriebenen >= 40 Grad (30 Grad).
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Beschlussnummer : 1022/22
Vorlagennummer: 4358
Der Vergabe der Bauleistung – Rückbau einer ländlichen Hofstelle Am Pahlbach 4 und 5 im Ortsteil Cunnersdorf – an die Firma
Lengenfelder Recycling und Abbruch GmbH
Auerbacher Straße 42
08485 Lengenfeld
in Höhe von 55.125,79 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Beschlussnummer : 1023/22
Vorlagennummer: 4359
Der Vergabe der Bauleistung - Neubau Feuerwehrgerätehaus Cunnersdorf – Los 7 Trockenbau – an die Firma
Scholz Trockenbau e.K.
Obere Engen 19
09627 Bobritzsch – Hilbersdorf
in Höhe von 35.237,41 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
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