Folgende Beschlüsse wurden am 09.03.2022 im Technischer Ausschuss der Stadt Hainichen getroffen.
Beschlussnummer : 1013/22
Vorlagennummer: 4347
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur
Schaffung von Wohnraum infolge einer Erbübernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes
auf dem Flurstück-Nr. 157/11 der Gemarkung Crumbach, Falkenauer Straße 40 (an der B 169).
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Beschlussnummer : 1014/22
Vorlagennummer: 4348
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur
Errichtung eines Einfamilienhauses
auf dem Flurstück-Nr. 32/1 der Gemarkung Gersdorf, Chemnitzer Straße 13.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Beschlussnummer : 1015/22
Vorlagennummer: 4349
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen
auf dem Flurstück-Nr. 135/4 der Gemarkung Gersdorf, an der Allee.
Das Einvernehmen zum zugehörigen Antrag auf Befreiung nach § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wohngebiet Gersdorf wird ebenfalls erteilt. Betroffen sind folgende Festsetzungen:
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Beschlussnummer : 1016/22
Vorlagennummer: 4351
Der Technische Ausschuss beschließt die Modernisierung und Instandsetzung der Äußeren Hülle Ottendorfer Straße 1 im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ als pauschalen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 69.440,00 €.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Beschlussnummer : 1017/22
Vorlagennummer: 4352
Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag für die
Errichtung eines Einfamilienhauses Typ Stadtvilla und einer Garage mit Satteldach
auf den Flurstücken-Nr. 774/7 und 774/8 der Gemarkung Hainichen am Oberen Mühlgraben.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
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