Hainichen

Technischer Ausschuss: 27. Sitzung 2022

Folgende Beschlüsse wurden am 09.03.2022 im Technischer Ausschuss der Stadt Hainichen getroffen.


Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 157/11 der Gemarkung Crumbach, Falkenauer Straße 40, zur Schaffung von Wohnraum+

Beschlussnummer : 1013/22

Vorlagennummer: 4347


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur

            Schaffung von Wohnraum infolge einer Erbübernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes

auf dem Flurstück-Nr. 157/11 der Gemarkung Crumbach, Falkenauer Straße 40 (an der B 169).

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                7

Ja-Stimmen:                                                                                       7

Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 32/1 der Gemarkung Gersdorf, Chemnitzer Straße 13, zur Errichtung eines Einfamilienhauses+

Beschlussnummer : 1014/22

Vorlagennummer: 4348


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur

 

            Errichtung eines Einfamilienhauses

 

auf dem Flurstück-Nr. 32/1 der Gemarkung Gersdorf, Chemnitzer Straße 13.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                7

Ja-Stimmen:                                                                                       7

Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für das Flurstück-Nr. 135/4 der Gemarkung Gersdorf, Allee, zum Neubau eines Einfamilienhauses+

Beschlussnummer : 1015/22

Vorlagennummer: 4349


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zum

 

            Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen

 

auf dem Flurstück-Nr. 135/4 der Gemarkung Gersdorf, an der Allee.

 

Das Einvernehmen zum zugehörigen Antrag auf Befreiung nach § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans Wohngebiet Gersdorf wird ebenfalls erteilt. Betroffen sind folgende Festsetzungen:

 

  • die Traufhöhe von maximal 4,50 m ab vorhandenem Gelände wird überschritten,
  • Abweichung von den vorgeschriebenen Baugrenzen,
  • geringere Dachneigung als die vorgeschriebenen ≥ 40 Grad,
  • Abweichung vom vorgeschriebenen Satteldach (Zeltdach).

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                7

Ja-Stimmen:                                                                                       7

Modernisierung und Instandsetzung der Äußeren Hülle Ottendorfer Straße 1 im Rahmen der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ Programmteil Aufwertung, Stadtumbaugebiet „Stadtkern“+

Beschlussnummer : 1016/22

Vorlagennummer: 4351


Der Technische Ausschuss beschließt die Modernisierung und Instandsetzung der Äußeren Hülle Ottendorfer Straße 1 im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ als pauschalen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 69.440,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                7

Ja-Stimmen:                                                                                       7

Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) für die Flurstücke Nr. 774/7 und 774/8 der Gemarkung Hainichen, Oberer Mühlgraben, zur Errichtung eines Einfamilienhauses+

Beschlussnummer : 1017/22

Vorlagennummer: 4352


Die Stadt Hainichen erteilt gemäß § 36 (1) Baugesetzbuch das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag für die

 

            Errichtung eines Einfamilienhauses Typ Stadtvilla und einer Garage mit Satteldach

 

auf den Flurstücken-Nr. 774/7 und 774/8 der Gemarkung Hainichen am Oberen Mühlgraben.

 

Abstimmungsergebnis:

(öffentlicher Sitzungsteil)

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses:             7

davon anwesend:                                                                                7

Ja-Stimmen:                                                                                       7


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