Folgende Beschlüsse wurden am 12.01.2022 im Technischer Ausschuss der Stadt Hainichen getroffen.
Beschlussnummer : 1010/22
Vorlagennummer: 4332
Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur Errichtung von 23 LKW- und 8 PKW-Stellplätzen auf den Flurstücken 279/11 und 311/20 der Gemarkung Falkenau von Herrn Robert Krinner wird versagt.
Begründung:
Der Standort der geplanten Stellflächen befindet sich an der B 169 (Döbelner Straße) im Außenbereich. Die betroffenen Flurstücke sind im Flächennutzungsplan der Stadt Hainichen als Landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Für die Realisierung des Vorhabens würden fast 3.500 m² Fläche versiegelt (asphaltiert) werden. Aus Sicht der Stadt Hainichen ist eine Genehmigungsfähigkeit nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) nicht gegeben. Die Errichtung von Stellplätzen ist kein privilegiertes Vorhaben, sondern ein sonstiges Vorhaben. Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Im vorliegenden Fall werden folgende öffentliche Interessen beeinträchtigt:
Aus den vorliegenden Unterlagen ist weiterhin nicht ersichtlich, ob die Erschließung gesichert ist. Weder zur verkehrlichen Erschließung (Anbindung des Objektes an die Bundesstraße) noch zur wasserrechtlichen Erschließung (Regenwasserableitung von den versiegelten Flächen) werden im Antrag Aussagen getroffen.
Die Bezeichnung des Vorhabens „Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von asphaltierten Stellplätzen“ stimmt nicht mit der Bezeichnung auf dem Lageplan, „Bauantrag zur Errichtung einer LKW-Raststätte“ überein.
Die eingereichten Unterlagen enthalten keinerlei zu schaffende Sanitäre Anlagen, die für die Menge der LKW-Stellplätze aus Sicht der Stadt Hainichen aber zwingend erforderlich wären.
Zudem befindet sich die geplante Zufahrt in unmittelbarer Nähe der Aufweitung des Knotenpunktes B 169/Frankenberger Straße. Hier ist die Beteiligung des LASuV zwingend geboten.
Die Stadt Hainichen ist der Meinung, dass das Anbauverbot an Bundesstraßen im Bereich der Stellflächen P1 und P13 nicht beachtet wurde.
Von den vorstehenden Aspekten abgesehen ist die Stadt Hainichen grundsätzlich der Ansicht, dass das Vorhaben aufgrund seiner Dimensionen nicht über einen Bauvorbescheid/Baugenehmigung realisiert werden kann, sondern dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwingend erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1011/22
Vorlagennummer: 4333
Der Vergabe der Bauleistung - Abriss des Gebäudekomplexes des ehemaligen Kinos Bahnhofstraße 12 - an die Firma
Uhlmann & Finke GmbH
Containerdienst – Abbruch - Recycling
Am Gewerbegebiet 2 b
09661 Hainichen / OT Schlegel
in Höhe von 92.789,51 € (inkl. 19,0 % MwSt.) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 1012
Vorlagennummer: 4334
Die Stadt Hainichen erteilt nach § 36 (1) Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit drei Fertigteilgaragen
auf dem Flurstück-Nr. 135/6 der Gemarkung Gersdorf an der Allee (neben Haus Nummer 8).
Das Einvernehmen zum zugehörigen Antrag auf Befreiung gemäß § 31 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) vom Punkt 3.1 des Bebauungsplans „Wohngebiet Gersdorf“ hinsichtlich Dachneigung und Ausbildung des Daches als Walmdach anstelle eines Satteldaches wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis:
(öffentlicher Sitzungsteil)
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Technischen Ausschusses: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
Mehr InformationHier finden Sie nützliche Formulare, Jahresrückblicke und Dokumente
Downloadbereich