Folgende Beschlüsse wurden am 16.04.2020 im Stadtrat der Stadt Hainichen getroffen.
Beschlussnummer : 2422
Vorlagennummer: 4081, 2. Fassung
Der Stadtrat beschließt die Förderung der privaten Modernisierungs- und Instand-setzungsmaßnahme Feldstraße 5 im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau – Aufwertung in Höhe von 83,99 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch
742.209,00 €.
Abstimmungsergebnis:
(schriftliches Verfahren)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 18 + 1
Zahl der besetzen Sitze im Stadtrat 16 + 1
(2 Sitze AfD nicht besetzt)
davon am schriftl. Verfahren teilgenommen: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 2423
Vorlagennummer: 4082
Der Förderung der privaten Instandsetzungsmaßnahme der Äußeren Hülle am Objekt Gellertstraße 85 im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau – Aufwertung wird zugestimmt. Die Förderung kann maximal mit pauschal 25,00 % der förderfähigen Kosten, jedoch nicht mehr als 34.530,00 € erfolgen und ist abhängig von den noch in diesem Programm zur Verfügung stehenden Finanzhilfen.
Abstimmungsergebnis:
(schriftliches Verfahren)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 18+ 1
Zahl der besetzen Sitze im Stadtrat 16 + 1
(2 Sitze AfD nicht besetzt)
davon am schriftl. Verfahren teilgenommen: 17
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 1
Beschlussnummer : 2424
Vorlagennummer: 4077
Nach § 62 Abs. 2 SächsGemO wird Herr Christian Schleußner mit Wirkung zum 01.04.2020 als „Fachbediensteter für das Finanzwesen“ in der Stadt Hainichen bestellt.
Abstimmungsergebnis:
(schriftliches Verfahren)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 18 + 1
Zahl der besetzen Sitze im Stadtrat 16 + 1
(2 Sitze AfD nicht besetzt)
davon am schriftl. Verfahren teilgenommen: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Beschlussnummer : 2425
Vorlagennummer: 4087
Der Stadtrat beschließt die Fortführung der Schulen:
• Eduard-Feldner-Grundschule in Hainichen und
• Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule in Hainichen
in öffentlicher Trägerschaft und erteilt das Einvernehmen zum Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen nach § 23a Abs. 4 SächsSchulG.
Des Weiteren erklärt der Stadtrat sein Einvernehmen nach § 4c Abs. 8 SächsSchulG zur Anweisung der Zugehörigkeit zum Kooperationsverbund „Nordost (Hainichen (Sozialregion 7)) mit Bobritzsch-Hilbersdorf (Sozialregion 2: Südost (Sayda)) im Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen.
Abstimmungsergebnis:
(schriftliches Verfahren)
gesetzliche Zahl der Mitglieder des Stadtrates: 18 + 1
Zahl der besetzen Sitze im Stadtrat 16 + 1
(2 Sitze AfD nicht besetzt)
davon am schriftl. Verfahren teilgenommen: 17
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen: 0
Befangenheit: 0
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
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