Hainichen

Zum Gerichtsurteil vom 28.10.2020 bezüglich des Abschnitts 2.1. des Striegistalradwegs

Für Aufsehen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz am 28.10.2020 gesorgt, die Planungen für den Abschnitt 2.1. des Striegistalradwegs (Crumbach-Kratzmühle) durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr für nichtig zu erklären.  

Weitere Festlegungen der Beteiligten können erst getroffen werden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt und mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) sowie der Gemeinde Striegistal und der Stadt Roßwein über das weitere Vorgehen gesprochen wurde.

Mit besagtem Urteil legte das Verwaltungsgericht fest, dass der rund 1.100 Meter lange Abschnitt zwischen Crumbach und der Kratzmühle nicht vom LaSuV als bundesstraßenbegleitender Radweg errichtet werden darf.

Nun kann man über dieses Urteil sicherlich geteilter Meinung sein. Die Tatsache, dass ein Gericht 3 ½ Jahre braucht, um umfangreiche Planungen des LaSuV mit nur einem Satz einzukassieren, verstehe ich allerdings nicht. 

Der Abschnitt 1 des künftigen Striegistalradwegs, Nähe EDEKA-Parkplatz bis aktuelles Radwegende in Crumbach, wurde als bundesstraßenbegleitender Radweg zur B169 vor 2008 durch das damalige Straßenbauamt, Vorgängerbehörde des LaSuV, gebaut und bezahlt.

In der Folgezeit hatten die Anliegerkommunen Roßwein, Striegistal und Hainichen vereinbart, den längsten Teil des Striegistalradwegs (Abschnitte 2.2.-6) von der Kratzmühle bis nach Roßwein als touristischen Radweg zu errichten. Von „Fischers Teich“ in Niederstriegis bis nach Roßwein selber gibt es ein kurzes, rund 1 Kilometer langes Stück (Abschnitt 7) fertiggestellter Radweg.

Im Jahr 2006 entschieden wir nach einem Besuch Wurzen die gleiche Strategie zu fahren, wie die Städte Grimma und Wurzen. Diese hatten auf einer nicht mehr genutzten Bahnstrecke, welche unweit und parallel zur B107 verlief, einen bundesstraßenbegleitenden Radweg errichtet, welcher zu 100% vom Straßenbauamt Leipzig bezahlt wurde. Die Voraussetzungen beim Striegistalradweg schienen aus unserer Sicht ähnlich gelagert. Zumindest von Hainichen bis zum Umspannwerk in Etzdorf verläuft die Bahnstrecke weitgehend parallel zur B 169.

Offensichtlich hatten die Kollegen in Nordsachsen seinerzeit einen einmaligen zeitlichen Korridor genutzt, um dieses „Meisterwerk“ in gemeinsamer Arbeit der Kommunen und des Straßenbauamts Leipzig zu schaffen.

Von Seiten des Straßenbauamts Chemnitz ruderte man dagegen Jahr für Jahr bezüglich des in Frage kommenden Streckenabschnitt zurück, bis am Schluss nur mehr der „Stummel“ zwischen Crumbach und der Kratzmühle als bundesstraßenbegleitender Radweg zur Debatte stand (Abschnitt 2.1.). Mit Abstand betrachtet, hätten wir uns aufgrund der kurzen Länge dieses Abschnitts schon vor vielen Jahren entscheiden müssen, auch dieses Segment in kommunale Verantwortung zu nehmen.

Beim Variantenabgleich für besagten Abschnitt 2.1. durch das LaSuV wurden verschiedene Optionen abgeprüft, neben der ehemaligen Bahnstrecke auch ein neben der Bundesstraße B169  verlaufender Weg sowie eine Wegeführung auf vorhandenen Straßen durch das Gewerbegebiet Crumbach-Nord. Diese hätte jedoch allesamt unter der Autobahnbrücke an der B169 ein sehr bedenkliches Nadelöhr beinhaltet. Wenn sich unter der Brücke zwei LKWs begegnen und dazu noch Fahrradfahrer unter der Überführung verweilen, würde dies zu nicht gerade komfortablen Fahrbeziehungen führen.

Da viele Schüler(innen) aus Schlegel in Hainichen die Schule besuchen, waren wir optimistisch, dass wenigstens der Streckenabschnitt von Crumbach bis zur Kratzmühle als bundesstraßenbegleitender Radweg deklariert wird. Denn diese Strecke wäre wohl täglich mit viel Freude von zahlreichen Schlegeler und Kratzmühler Kindern als Schulweg benutzt worden. Leider hat das Verwaltungsgericht dazu aber eine andere Meinung. Diese müssen wir nicht teilen, aber wir haben wohl keine andere Wahl als sie zu akzeptieren. Da die Stadt Hainichen kein Verfahrensbeteiligter war, müsste die Klage gegen das ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts durch das LaSuV erfolgen. Im Ergebnis würden die Unterlagen dann aber wohl wieder für viele Jahre unerledigt beim Oberverwaltungsgericht liegen.

Wir werden daher wohl den rund 1.100 Meter langen Abschnitt 2.1. mit in die Planung als touristischen Radweg mit aufnehmen und zusammen mit den Abschnitten 2.2. bis 6 in kommunale Verantwortung nehmen. Leider müssen wir aber die Artenzählungen im betreffenden Abschnitt erneut vornehmen, da aufgrund der langen Zeit, während das Verfahren vor Gericht lag, die maximale Geltungsdauer der Erhebungen bald überschritten sein wird. Auch hier geht meine Kritik an die Justiz. Wäre der genannte eine Satz des Gerichts schon vor 3 Jahren ergangen, hätten wir nicht weitere Kosten produzieren müssen.

Endgültige Festlegungen, ob wir so vorgehen, können aber erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils sowie nach Gesprächen mit unserem Rechtsbeistand, den beteiligten Bürgermeistern und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr getroffen werden.

Fazit: Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28.10. wurde nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Radweg als solcher, sondern die Zuständigkeit des LaSuV für den Abschnitt 2.1.  vom Gericht gerügt.

Für die Abschnitte 2.2. bis 6, also zwischen Kratzmühle und Roßwein, haben die Unterlagen bereits seit Mitte des Jahres eine Qualität, dass die Auslegung noch in diesem Jahr erfolgen kann. Sie liegen zur Prüfung bei der Landesdirektion Sachsen und sollen nach Aussage der dortigen Fachabteilung zeitnah öffentlich ausgelegt werden.

Leider ist der klagende Umweltverband nicht bereit, sich mit den Beteiligten außergerichtlich zu treffen. Sogar unser Ministerpräsident Michael Kretschmer hat dem Vorsitzenden des Verbands den Vorschlag gemacht, sich in kleiner Runde zu treffen, um ggf. gegenseitige Vorbehalte abzubauen. Ich hatte nach Rücksprache mit dem Ministerpräsidenten versucht, im Sommer ein solches Treffen in die Wege zu leiten. Leider wird dieser Versuch der gütlichen Einigung von besagtem Umweltverband kategorisch abgelehnt. Vielmehr wird der Naturschutzverband nicht müde, von uns immer wieder zu fordern, die ehemalige Bahnstrecke dem Verband für die Nachnutzung in dessen Sinn zu überlassen.

Dies kommt allerdings für uns nicht in Frage, denn nach Aussage der beteiligten Fachleute ist der Striegistalradweg auf der ehemaligen Bahnstrecke auch unter naturschutzfachlichen Aspekten durchaus genehmigungsfähig. Entscheidend ist hier aus Expertensicht eine ausreichende Anzahl an Ausgleichsmaßnahmen in der Nähe des Radwegs, aber auch in anderen Bereichen des Landkreises.

Es bleibt spannend, wann wir endlich den nächsten Abschnitt bauen können. Mit den Bürgermeistern Veit Lindner (Roßwein) und Bernd Wagner (Striegistal) bin ich mir jedoch einig darin, dass wir nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern hoffentlich bald zählbare Erfolge vorweisen können.

Dieter Greysinger
Bürgermeister

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