Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen (Stadtrat, Kreistag, Ortschaftsräte) in der Stadt Hainichen statt.
Am 01. September 2019 wird die Wahl zum Sächsischen Landtag erfolgen. Für die Durchführung dieser Wahlen brauchen wir in den Wahlbezirken der Stadt Hainichen, für die Auszählung der Wahlbriefe im Rathaus und als Reservewahlhelfer etwa 120 ehrenamtliche Wahlhelfer an beiden Wahltagen!
Was haben Wahlhelfer(innen) zu tun?
Wahlhelfer(innen) sind ehrenamtlich für die Stadt Hainichen tätig. Um am Wahltag die Wahlhandlung zu leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk festzustellen, wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand gebildet, der aus einem (einer) Vorsitzenden, einem (einer) Stellvertreter(in) und bis zu sieben Beisitzer(innen) besteht. Zusätzlich werden Hilfskräfte für die repräsentative Wahlstatistik in ausgewählten Wahlbezirken benötigt.
Wer kann Wahlhelfer(in) werden?
Jede(r) Wahlberechtigte kann in einem Wahlorgan mitwirken; sofern er (sie) nicht selbst zur Wahl steht.
Wie werden die Leistungen der Wahlhelfer (innen) vergütet?
Im Laufe des Wahltages wird an alle Wahlhelfer(innen) ein „Erfrischungsgeld“ ausgezahlt. Dieses beträgt gemäß Entschädigungssatzung der Stadt Hainichen 50,00 EUR.
Müssen Wahlhelfer(innen) den ganzen Tag im Wahlraum verbringen?
Nein, auch wenn die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sind, müssen unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes während der Wahlzeit anwesend sein. Bei der anschließenden Ergebnisermittlung muss der Vorstand aber vollständig und arbeitsfähig sein. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit erst am Nachmittag.
Wie erhalten Wahlhelfer(innen) das für ihre Tätigkeit erforderliche Wissen?
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter(innen) sowie die als Schriftführer(innen) bzw. Stellvertreter(innen)vorgesehenen Beisitzer(innen) werden durch die Mitarbeiter des Wahlamtes auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Beisitzer(innen) erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes vom (von der) Vorsitzenden eine Einweisung in ihre Aufgaben.
Wo können Wahlhelfer(innen) selbst wählen?
Prinzipiell im eigenen Wahlbezirk in der Pause. Falls Sie in einem anderen Wahlraum eingesetzt werden, können Sie dort nur wählen, wenn Sie einen zuvor beantragten Wahlschein vorlegen. Außerdem können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wie kann ich mich vormerken lassen?
Sie können sich telefonisch 037207 60-134 anmelden oder Ihre Personendaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Einsatzwunsch, Telefonnummer) formlos schriftlich an das Wahlamt oder per Mail an simone.auga@hainichen.de geben. Wir bemühen uns, Ihrem Einsatzwunsch zu entsprechen, bitten jedoch um Verständnis, dass dies nicht in jedem Fall berücksichtigt werden kann.
Bitte melden Sie sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit spätestens bis zum 31. März 2019.
Dieter Greysinger
Bürgermeister
Sperrung B 169
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