Bereits am 12. Oktober 2022 beschloss der Stadtrat der Stadt Hainichen einstimmig die Vergabe der Bauleistung „Anlage von Bequemlichkeitsstreifen im Bereich Brauhofstraße, Brückenstraße und Markt“ an die Firma Alfons Lenz aus Frankenberg/OT Langenstriegis zum Preis von 71.814,54 € (inkl. 19,0 % MwSt.). Die Planung und Bauüberwachung übernahm das Büro LAI – Liebold Architekten und Ingenieure aus Hainichen. Die Ausführung war ursprünglich für den Zeitraum November 2022 bis März 2023 geplant. Einschließlich Planungs- und Vermessungskosten ergibt sich bisher ein Gesamtbetrag in Höhe von 86.300,55 €. Da es aber beim Breitbandausbau zu zeitlichen Verzögerungen kam, konnte die Firma Alfons Lenz auch erst später mit dem Verlegen der Granitplatten beginnen.
Die Arbeiten im Abschnitt Brauhofstraße, Brückenstraße und Markt (vor dem Rathaus) konnten am 13.09.2023 abgenommen werden. An der Unterseite des Marktes vom Goldenen Löwen bis zur Bäckerei Illgen sind die Verlegearbeiten noch im Gange. In der Brauhofstraße beim Haus Nummer 5 und in der Mühlstraße am ehemaligen Kaufhaus Fischer wurden auch im Fahrbahnbereich Granitplatten verlegt, um vor allem älteren Mitbürgern, z.B. aus dem Leineweberhof, das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern.
Es bestand bei der Verlegung der Glasfaserkabel von Anfang an der Gedanke, die notwendigen Tiefbauarbeiten mit einer Verbesserung der Qualität der Gehwege zu verbinden und Synergieeffekte zu nutzen. Aus finanziellen Gründen ist es allerdings nicht überall möglich, Granitplatten zu verlegen und auch Bordsteinabsenkungen vorzusehen. Insgesamt wurden 550 Granitplatten mit einer Abmessung von in der Regel 80 cm x 50 cm bei einer Dicke von 10 cm bestellt. Diese sind im Gegensatz zu z.B. Betonplatten frostsicher und salzresistent mit geflammter Oberfläche. Da auch die Unterseite in gesägtem Zustand geliefert wird, lassen sie sich im Vergleich zu den in den 1920-er Jahren verlegten Krustenplatten mit unregelmäßigen Unterseiten leichter verlegen. Dennoch stellte die Verlegung in Kurven- bzw. Radienbereichen mit gleichzeitiger Quer- und Längsneigung, wie z.B. an der Einmündung der Brückenstraße in den Markt, eine fachliche Herausforderung für den Baubetrieb dar. Das Ergebnis kann sich nach Auffassung des Bau- und Ordnungsamtes durchaus sehen lassen.
Hartmut Stenker
Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Bau- u. Ordnungsamt
Sperrung B 169
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