Hainichen

Schulanmeldung Schuljahr 2027/2028

Die Anmeldung der Schulanfänger 2027/2028 für den Schulbezirk Hainichen findet in der Woche vom 24.08.2026 bis zum 28.08.2026 im Sekretariat der Eduard-Feldner-Grundschule, Gellertstraße 4, 09661 Hainichen statt.

Öffnungszeiten:

 

Montag:

 

 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Fritag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 Anzumelden sind Kinder, welche

  • im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 geboren sind sowie
  • zurückgestellte Kinder aus dem Schuljahr 2026/2027

Kinder, welche das sechste Lebensjahr später vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn dies die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes zulässt.

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die ausgefüllten Anmeldeformulare (diese finden Sie auf der Internetseite www.grundschule-hainichen.de), die Geburtsurkunde und den Impfausweis Ihres Kindes sowie bei alleinigem Sorgerecht die Sorgerechtserklärung mit! Bei gemeinsamem Sorgerecht werden eine Vollmacht sowie eine Ausweiskopie vom abwesenden Personensorgeberechtigten benötigt, falls eine gemeinsame Anmeldung nicht möglich ist.

Für Fragen steht Ihnen Frau Riedel unter der Telefonnummer 037207 2220 sowie der E-Mail seki@feldner-grundschule.de zur Verfügung.

Alternativ ist im Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 15.09.2026 eine Online-Anmeldung über den Link https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung möglich.

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

Ein Hinweis vom Staatsministerium für Kultus:

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß

§ 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Verkehr

Zur Zeit keine besonderen Informationen.

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