Hainichen

Rathaus für den Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen, Zutritt ist nur nach Terminvereinbarung möglich

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des Rathauses, liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hainichen,

mit dem Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung am 22.11.2021 und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund zum 24.11.2021 sind auch in der Stadtverwaltung neue Regelungen erforderlich.  Neben der 3-G-Regel für die Beschäftigten betrifft diese Regelung auch die BesucherInnen der Stadtverwaltung. Das Rathaus bleibt für den Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen, Zutritt ist nur nach Terminvereinbarung und unter Vorlage eines Geimpft- oder Genesenennachweis bzw. einem aktuellen Corona-Test-Nachweis möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für die Terminvereinbarungen mit dem Einwohnermeldeamt nutzen Sie bitte die Rufnummern 037207 60156 oder 60154 bzw. unsere Online-Terminvergabe unter www.hainichen.de. Die Durchwahlnummern und E-Mail-Adressen der MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung finden Sie ebenfalls unter www.hainichen.de , Stadt- und Bürgerservice, Organigramm.  BesucherInnen mit Termin benutzten bitte den Hintereingang und die dort befindliche Klingel. Bitte beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung Hainichen

 

Hier zu Ihrer Kenntnis die Corona-Maßnahmen im Überblick: (Quelle coronavirus,sachsen.de/wir gegen-corona)

Privater Bereich

  • 1+1 Regelung – Private Zusammenkünfte sind nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person zulässig, Ausnahme: Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren
  • Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000
  • Alkoholverbot im gesamten öffentlichen Raum

Gastronomie, Kultur und Tourismus

  • Zutritt zur Gastronomie unter 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich.
  • Übernachtungsangebote sind nicht möglich, Ausnahme: Dienstreisen, »soziale Zwecke« mit 3G-Regelung.
  • Kulturangebote (z.B. Kinos und Theater) sind geschlossen, Ausnahme: Bibliotheken, Tierparks und Zoos im Außenbereich.
  • Gottesdienste und andere Treffen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sind mit 3G-Regelung möglich.
  • Veranstaltungen und Feste sind untersagt, Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
  • Diskotheken, Bars und Clubs werden geschlossen.
  • Touristische Bahn- und Busfahrten sind untersagt, Ausnahme: Linienverkehr im ÖPNV.

Schulen und Bildung

  • Aufhebung der Schulbesuchspflicht für alle Schulen, kein Anspruch auf Beschulung.
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geöffnet.
  • Kita- und Grundschulbereich – eingeschränkter Regelbetrieb ab 29. November 2021 – geschlossene Gruppen und verkürzte Öffnungszeiten (Kita).
  • Hochschulen – 3G-Regelung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen.
  • Aus- und Fortbildungsbereich – grundsätzlich geschlossen inklusive Tanz-, Musik- und Kunstschulen und Volkshochschulen – Angebote für Kinder bis 16 Jahre inklusive Betreuer unter 3G-Regelung bleiben möglich.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Zutritt zum Einzelhandel nur mit 2G-Regelung von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich – Bau- und Gartenmärkte sind darin eingeschlossen.
  • Handel im Bereich der Grundversorgung (beispielsweise Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Apotheken) bleibt uneingeschränkt möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich, Friseure dürfen unter 2G-Regelung öffnen.

Arbeit und ÖPNV

  • Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von zu Hause erledigen können.
  • FFP2-Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr.

Sport und Erholung

  • Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden.
  • Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren möglich, die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden.
  • Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich.
  • Bäder und Saunen sind geschlossen.

Weitere Bereiche

  • Versammlungen sind ortsfest und mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Messen sind nicht möglich.
  • Fahrschulen mit 2G-Regelung für Fahrschüler und 3G-Regelung für Ausbilder.
  • Reisebüros, Versicherungsagenturen und ähnliche Einrichtungen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Spielhallen und Wettannahmestellen sind für Besucherverkehr geschlossen.
  • Ausschließlich zwingend gesetzlich vorgeschriebene Partei- und Gremiensitzungen sowie dienstliche Veranstaltungen von staatlichen Stellen sind mit 3G-Regelung möglich.

Verkehr

Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg

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