Durch die Firma Klimek & Rudolph GmbH & Co. KG aus Chemnitz wurden im Stadtgebiet zahlreiche Markierungsarbeiten auf den Kommunalstraßen durchgeführt. So wurde unter anderem auf dem Gehweg oberhalb des Friedhofseingangs eine Parkmarkierung angebracht.
Durch das Verkehrszeichen 315-66 ist das Parken auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts gestattet. Dabei muss das komplette Fahrzeug auf dem Gehweg stehen und die Fahrbahn der Oederaner Straße frei bleiben. Aufgrund des sehr breiten Gehwegs haben einige Fahrzeugführer ihren PKW teilweise bis an die Grünfläche in Richtung Parkmauer abgestellt. Wenn zur gleichen Zeit ein Fahrzeug jedoch direkt am Fahrbahnrand parkte, gab es für Fußgänger keinen durchgängigen Gehweg mehr. Dies war vor allem für Fußgänger mit Kinderwagen oder für Rollstuhlfahrer ein großes Problem, da teilweise auf die viel befahrene Oederaner Straße ausgewichen werden musste.
Durch das Anbringen der Parkmarkierung sollte jetzt deutlich werden, dass die Fahrzeuge direkt auf dem Gehweg am Fahrbahnrand parken müssen. Der Streifen zwischen der Parkmauer und den parkenden Fahrzeugen ist für Fußgänger als Gehweg nutzbar.
Ordnungsamt
Stadtverwaltung Hainichen
Sperrung B 169
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