Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,
aus technischen Gründen - an deren Behebung prioritär gearbeitet wird - ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Das Steueramt der Großen Kreisstadt Hainichen bittet deshalb, dass sich Grundsteuerpflichtige, welche 2025 ihr Eigentum veräußert haben und denen dazu noch kein Änderungsbescheid mit der Aufhebung der Steuerpflicht zum 31.12.2025 vorliegt, um Mitteilung.
Steueramt
Stadtverwaltung Hainichen
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
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