Das Steueramt der Stadt Hainichen erhebt derzeit nur Gewerbesteuern, auf der Grundlage von Festsetzungsbescheiden der Finanzämter für Veranlagungsjahre bis einschließlich 2019.
Die vom Finanzamt seit Ende Februar 2020 ergangenen Mitteilungen über die Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen zum Zwecke der Vorauszahlungen ab 2020 werden nur berücksichtigt, wenn sich der zu zahlende Gewerbesteuerbetrag gegenüber dem bereits veranlagten Betrag verringert.
Das Steueramt bittet daher jeden Gewerbesteuerpflichtigen, welcher vom zuständigen Finanzamt eine Mitteilung ab 2020 über den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen erhalten hat und erstmalig bzw. ein erhöhter Betrag festgesetzt wurde, aber ein Folgebescheid (Gewerbesteuerbescheid) von der Stadt Hainichen nicht beschieden wurde, zu prüfen, inwieweit ein Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuervorauszahlungsmessbetrages, auf Grund der Auswirkungen des Coronavirus auf den Gewerbebetrieb, erforderlich erscheint.
Dieser Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Die Weiterleitung an bevollmächtigte Steuerberater wird empfohlen.
Ramona Melde
Steueramt
Stadtverwaltung Hainichen
Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg
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