Hainichen

Mitteilung des Steueramtes der Stadt Hainichen anlässlich der Auswirkungen des Coronavirus zur Umsetzung von ergangenen Mitteilungen der Finanzämter über die Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträge zum Zwecke der Vorauszahlung ab 2020

Das Steueramt der Stadt Hainichen erhebt derzeit nur Gewerbesteuern, auf der Grundlage von Festsetzungsbescheiden der Finanzämter für  Veranlagungsjahre bis einschließlich 2019.

Die vom Finanzamt seit Ende Februar 2020 ergangenen Mitteilungen über die Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen zum Zwecke der Vorauszahlungen ab 2020 werden nur berücksichtigt, wenn sich der zu zahlende Gewerbesteuerbetrag gegenüber dem bereits veranlagten Betrag verringert.

Das Steueramt bittet daher  jeden Gewerbesteuerpflichtigen, welcher vom zuständigen Finanzamt eine Mitteilung ab 2020 über den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen erhalten hat und erstmalig bzw. ein erhöhter Betrag festgesetzt wurde, aber ein Folgebescheid (Gewerbesteuerbescheid) von der Stadt Hainichen nicht beschieden wurde, zu prüfen, inwieweit ein Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuervorauszahlungsmessbetrages,  auf Grund der Auswirkungen des Coronavirus auf den Gewerbebetrieb,  erforderlich erscheint.

Dieser Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Die Weiterleitung an bevollmächtigte Steuerberater wird empfohlen.

Ramona Melde

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