Das Steueramt der Stadt Hainichen möchte daraufhin weisen, dass die von den Finanzämtern erlassenen Mitteilungen über Gewerbesteuermessbeträge zum Zwecke der Vorauszahlung für das Jahr 2020 wieder beschieden werden.
In der Stadt Hainichen sind steuerliche Entlastungen für die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen möglich.
Folgende Maßnahmen sind dafür notwendig:
* Prüfung der festgesetzten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2020 auf Aktualität
* ggf. Antrag auf Anpassung der laufenden Vorauszahlungen beim zuständigem Finanzamt
* Kopie des Antrags informativ an das Steueramt der Stadt Hainichen per E-Mail
an ramona.melde@hainichen.de oder postalisch Markt 1, 09661 Hainichen
Ramona Melde
Steueramt
Sperrung B 169
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