Hainichen

Hinweis zur Hundeleinenpflicht in der Stadt Hainichen

In letzter Zeit sind vermehrt Hinweise im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hainichen eingegangen, dass Hundeführer ihre Vierbeiner nicht an der Leine halten.

Wir möchten Sie hiermit nochmals darauf hinweisen, dass auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Anlagen und Einrichtungen Hunde zwingend an der Leine geführt werden müssen. Dies betrifft insbesondere den Stadtpark, die Rad- und Wanderwege sowie alle Spiel- und Sportplätze. Alle Regelungen finden Sie in der aktuell geltenden Fassung der Polizeiverordnung der Stadt Hainichen.

Ein ausgewiesene Freilauffläche für Hunde ist auf der Wiesenstraße/ Ecke Feldstraße zu finden. Hier können sich Hunde ohne Leine frei bewegen. Die Aufsichtspflicht obliegt jedoch weiterhin dem Hundeführer.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Polizeiverordnung der Stadt Hainichen verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 5 € bis 1000 € geahndet werden.

Es werden durch die Polizei sowie das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass alle Hunde die Hundesteuermarke der Stadt Hainichen zu tragen haben. Des Weiteren haben Hundeführer entsprechende Kotbeutel mit sich zu führen, um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. 

Ordnungsamt Stadt Hainichen

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Sperrung B 169

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