Hainichen

Hinweis an alle Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit der Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Ab Mitte Januar 2023 wird kontinuierlich die Straßenbeleuchtung in der Stadt Hainichen sowie den Ortsteilen zwischen 23:00 Uhr und 04:00 Uhr abgeschaltet.

Dies wurde in der Sitzung des Technischen Ausschuss im Dezember 2022 einstimmig so beschlossen. Im Gellertstadtbote vom 14. Januar 2023 wurde darüber bereits über diesen Sachverhalt berichtet.

Sollte nachts ein Fahrzeug im öffentlichen Raum zum Parken abgestellt werden, beachten Sie bitte die geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO):

Auszug aus der StVO § 17 Abs. 4 – Beleuchtung, Stand 01.04.2013

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Ordnungsamt Stadtverwaltung Hainichen

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