Hainichen

Das Verkehrszeichen Halteverbot bedeutet „Halten verboten“

Ende 2019 gab es in den sozialen Netzwerken hitzige, teilweise auch unsachliche Debatten über angeblich schikanöses Verhalten der Bürgerpolizisten bzw. des Ordnungsamts der Stadtverwaltung gegenüber Kraftfahrern, welche in der Halteverbotszone der Gellertstraße vor der Grundschule bzw. dem Hort angehalten haben, um ihre Kinder aussteigen zu lassen.

Dabei kam immer wieder auch die Auffassung zum Ausdruck, dass es Eltern gibt, welche ihre Kinder am liebsten sogar ins Schulgebäude fahren würden, wenn denn eine Straße dorthin hinein führen würde.

Ich wurde heute, 28.1.2020 darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Vorgänge leider derzeit wieder regelmäßig wiederholen und Eltern auf die freundlichen Hinweise, dass das Halten dort nicht erlaubt sei, teilweise sehr unangemessen reagieren.

Ich bitte doch sehr darum, die Schulkinder nicht in der Feuerwehranfahrt aussteigen zu lassen. Dies ist nicht nur verboten, es ist auch ein schlechtes Vorbildverhalten der Erwachsenen gegenüber ihren eigenen bzw. fremden Kindern. Denn es ist offensichtlich, dass dann geltendes Gesetz missachtet wird.

Es ist durchaus auch den Kleinsten zuzumuten, ein paar Schritte bis zur Schule zu laufen. Ich bitte sehr darum, diesen Appell zu beachten.  Es ist auch für die Mitarbeiter im Städtischen Gemeindebehördlichen Vollzugsdienst als auch für die Bürgerpolizisten alles andere als angenehm, angepöbelt zu werden, nur weil diese ihren Dienst tun und geltende Gesetze durchsetzen. Danke fürs Verständnis und fürs Entgegenkommen.

Dieter Greysinger

Bürgermeister

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Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg

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