Hainichen

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken zum Parkfest ist auch in diesem Jahr nicht gestattet

Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung

Für das diesjährige Parkfest vom 22. bis 24. Juli 2022 ist das Mitbringen von alkoholischen Getränken verboten. In den Jahren ohne diese Allgemeinverfügung musste der Veranstalter vermehrt feststellen, dass Besucher eigene alkoholische Getränke mitbrachten und dann unter starken Alkoholeinfluss standen. Mit dem hohen Alkoholkonsum sank bei diesen Personen die verhaltensrelevante Hemmschwelle, so dass sie wiederholt durch ihr lautstarkes Auftreten und trunkenheitsbedingtes Verhalten Besucher und Händler des Parkfestes belästigten.

Die Allgemeinverfügung vom 16.05.2022 gilt im Stadtpark, dem Bereich der Agrargenossenschaft Hainichen-Pappendorf e.G. sowie dem Bereich auf der Oederaner Straße zwischen dem Stadtpark und der Agrargenossenschaft.

Die Allgemeinverfügung wurde im Gellertstadt-Bote Nummer 11 vom 18.06.2022 veröffentlicht.

 

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