Hainichen

Corona Update Samstag, 2.5.2020 um 21 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die nächsten Tage versprechen bezüglich der weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie sehr spannend zu werden. 

So tritt ab Montag, 4.5. die neue Sächsische Corona Schutz Verordnung in Kraft. Ich habe Ihnen diese mit einer gesonderten Information bereits zur Verfügung gestellt.

Ebenso separat informiert habe ich Sie über Änderungen bezüglich des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Dies betrifft auch den anspruchsberechtigten Personenkreis für die Notbetreuung. 

Die neue Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 22. Mai gültig. Den Text, einen Antrag auf Notbetreuung sowie die Liste des neuen erweiterten Personenkreises mit Anspruch auf Notbetreuung habe ich ebenfalls in einer eigenen Information mitgeteilt. 

Nachstehend stichpunktartig die dann geltenden neuen Regelungen:       

  •   Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und, das ist neu, deren Partnerin bzw. Partner. Das gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.

  •   Alle Versammlungen und sonstigen Ansammlungen von Menschen bleiben untersagt. Aber es gibt Ausnahmen: Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und der Abstandsregelung erlaubt.

  •   Erlaubt ist auch der Besuch von Bildungseinrichtungen und Berufsbildungszentren.

  •   Erlaubt sind auch ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  •   Tagesmütter können ab 4. Mai wieder öffnen.

  •   Ab 4. Mai können Außenanlagen von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten öffnen. In Bibliotheken kann die Medienausleihe stattfinden und auch Museen können wieder öffnen.  

  •   Ab 4. Mai können auch Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios öffnen.

  •   Öffnen dürfen auch Fahrschulen. Allerdings dürfen sie noch keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW anbieten.

  •   Ab 6. Mai öffnen die Grundschulen für die 4. Klassen und die Primarstufen der Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung). In diesen Schulen werden dann Unterrichts- und Hortzeit abgesichert. Die Kinder der Notbetreuung für die Klassen 1 bis 3 sollen über die gesamte Zeit in den jeweiligen Hortgebäuden betreut werden. Die Verantwortung für diese Notbetreuung liegt dann beim jeweiligen Träger des Hortes.

  •   Ab 6. Mai öffnen die Oberschulen, Gymnasien, Berufsschulen und die Sekundarstufe der Förderschulen (außer Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) für alle Schüler, die 2021 ihren Abschluss (Vorabschlussklassen) machen.

  •   Die Notbetreuung in den Kitas wird auf weitere Gruppen ausgeweitet.   

  •   Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken bleibt untersagt. Bars und Restaurants bleiben vorerst geschlossen.

  •   Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren müssen zur Öffnung Konzepte vorlegen, die mit dem Gesundheitsamt abzustimmen sind. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen. Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern erlaubt, die nunmehr auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden kann.

  •   Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden.

  •   Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen.

  •   Erlaubt sind künftig Dauercamping sowie die Eigennutzung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen.

  •   Wieder möglich sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem genehmigten Konzept zur Hygiene und der professionellen Betreuung.

  •   Die Besuchsverbote in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen und stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben mit den bereits bisher geltenden Ausnahmemöglichkeiten bestehen.

Die Öffnung der Hainichener Spielplätze erfolgt zu Beginn der kommenden Woche

Eine besonders große Nachfrage erhalte ich von den Eltern im Hinblick darauf, dass ab 4. Mai Spielplätze wieder geöffnet werden können. Ich freue mich darüber besonders, muss aber noch um etwas Geduld bitten.

Wir haben uns auf Bürgermeisterebene verständigt, dass wir die gleichen Regeln möglichst im gesamten Landkreis Mittelsachsen für die Benutzung aufstellen werden. Dabei hat aber auch das Landratsamt ein berechtigtes Mitspracherecht. 

Für Montag, 4.5. wurden nähere Umsetzungshinweise von der Kreisbehörde angekündigt. Unser Bauhof steht „Gewehr bei Fuß“, die Absperrbänder zu entfernen. Vorher muss jedoch eine Benutzungsordnung mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Körperkontakten erlassen werden. Es könnte also unter Umständen noch bis Dienstag dauern, ehe wir die Spielplätze wieder freigeben. Ich halte Sie informiert. 

Leider dämpfen muss ich die Hoffnungen auf die Benutzung unserer Sportstätten.

Ab dem 4.5. ist auch die Nutzung von Außensportstätten unter bestimmten Umständen erlaubt. Da der gesamte Außenbereich im Sportforum (mit Ausnahme des Kunstrasen-Spielfelds) derzeit eine Baustelle ist, kann ich hier leider noch keinen festen Termin der Wiedereröffnung nennen. Erlaubt sind zunächst nur Sportarten ohne Körperkontakt. Daher muss wohl z. B. das Fußballtraining noch weiter ausfallen. Turnhallen dürfen immer noch nicht benutzt werden. Im Lehrschwimmbecken im Sportforum haben wir ohnehin bereits das Wasser abgelassen, da dort im Sommer umfangreiche Bauarbeiten vorgesehen sind. 

Kitabeiträge müssen nur bezahlt werden, wenn die Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Seit dem 20.4. müssen die Eltern, deren Kinder im Rahmen der Notbetreuung in den Kitas des Freistaats betreut werden, wieder normal die Beiträge bezahlen. Im Monat vorher hatte der Freistaat festgelegt, dass auch für Kinder in der Notbetreuung die Beitragspflicht entfällt. Selbstverständlich müssen nur diejenigen Eltern die Kitabeiträge bezahlen, deren Kinder auch im Rahmen der Notbetreuung auch tatsächlich in die Kita gehen. Eltern, deren Kinder derzeit nicht die Kita besuchen, müssen natürlich auch weiterhin keine Beiträge bezahlen. 

Gottesdienste im Gemeindegebiet von Hainichen und Umgebung am 3. Mai 2020

Nachdem seit einigen Tagen Gottesdienste wieder stattfinden können, bietet auch am 3.Mai die evangelische Kirchgemeinde Gottesdienste an. Maximal 15 Personen können daran teilnehmen. In der Trinitatiskirche in Hainichen ist ein solcher Gottesdienst um 9.30 Uhr und 10 Uhr vorgesehen. Bei Bedarf kann um 10.30 Uhr ein weiterer Gottesdienst abgehalten werden.

In der Pappendorfer Kirche gibt es um 9 und um 10 Uhr einen Gottesdienst, in Bockendorf um 10 Uhr und in Langenstriegis um 11 Uhr.

Auch die Katholische St. Konrad Gemeinde bietet am 3.5. zwei Gottesdienste an: um 8.30 Uhr die Heilige Messe und um 17 Uhr eine Maiandacht.

Gottesdienstbesucher müssen Mundschutz tragen, einzeln in die Kirche eintreten und den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten. Ebenso sollte bitte das eigene Gesangbuch mitgebracht werden. 

Fensterverkauf in den Hainichener Gaststätten auch am Sonntag, 3.5.2020- Appell an die Gäste der Gaststätte Athos im Park

Die Gaststätten EigenArtig und Athos bieten auch am 3.5. wieder Fensterverkauf an. Ich hoffe sehr, dass es gerade in Gegenden mit nur geringen Fallzahlen an Corona kurzfristig wieder möglich sein wird, die gastronomischen Einrichtungen zu öffnen. 

Die Gastronomen und auch die Akteure der Reisebranche sind wohl diejenigen in unserer Mitte, welche von der Coronakrise am schlimmsten getroffen sind.

Bitte beachten Sie beim Abholen der Speisen in der Parkgaststätte, dass die Fahrzeuge vor dem Stadtpark geparkt werden müssen. Vereinzelt sind Selbstabholer in den letzten Tagen in den Stadtpark gefahren. Das ist nicht erlaubt und muss zwingend unterbleiben. Ich habe den Bauhof gebeten, den Poller am Parkeingang wieder aufzustellen. 

Ebenso kann man natürlich auch in den Imbissen Alanya, Eles, Brückendöner, Thanglong und Luigi Essen bestellen und abholen.

Aktuelle Fallzahlen

Mit aktuellen Fallzahlen aus Mittelsachsen kann ich heute nicht dienen, da ich keine entsprechende Meldung bekommen habe. In Sachsen gab es in den letzten 24 Stunden 38 neue Fälle der Erkrankung. Waren am Freitagabend noch 4.677 Infektionen bekannt, weist die Statistik heute 4.715 Fälle aus. Da mittlerweile rund 4.050 Personen wieder genesen und 165 Mitbürger leider verstorben sind, gibt es aktuell im Freistaat noch ca. 600 aktive Fälle.

Facebook-Livestream von Ministerpräsident Michael Kretschmer am Montag, 4. Mai 2020

Wer sich direkt an unseren Ministerpräsidenten mit seinen Fragen wenden möchte, kann dies im Rahmen eines Facebook-Livestreams am Montag ab 18 Uhr wieder tun. Vielleicht erfahren wir dabei auch schon Prognosen, was alles in der mit Spannung erwarteten Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch, 6.5. erwartet wird. Ich hoffe sehr, dass dann ein Fahrplan auf dem Weg der Rückkehr zur Normalität abgesprochen wird, insbesondere dort, wo sich die Fallzahlen auf den Rückzug befinden, bzw. wo das Virus niemals besonders stark aufgetreten ist. 

Mit viel Freude habe ich heute die Nachricht des Robert-Koch-Instituts zur Kenntnis genommen, dass deutschlandweit die Anzahl der neuen positiven Tests in den letzten 24 Stunden auf deutlich unter 1.000 neue Fälle gefallen ist. Wollen wir hoffen, dass dieser Trend so bleibt.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister

Dieter Greysinger

 

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