Hainichen

Corona-Update Mittwoch, 2.12.2020 um 12 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

seit dem gestrigen Tag gelten zusätzlich zur Coronaschutzverordnung des Freistaats Sachsen zwei Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Mittelsachsen. Diese rühren von der Tatsache her, dass unser Landkreis aktuell über der kritischen Marke von 200 Neuinfektionen/7 Tage /100.000 Einwohner liegt.

Am heftigsten sind dabei die Auswirkungen in unserer Stadt bei den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten zu spüren. Diese befinden sich allesamt seit gestern im eingeschränkten Regelbetrieb.

Desweiteren müssen sich Infizierte/Kontaktpersonen Kategorie 1 auch dann in Quarantäne begeben, wenn der entsprechende Bescheid durch das Gesundheitsamt noch nicht vorliegt.

Allgemeinverfügungen des Landkreises Mittelsachsen

Unter den nachstehenden Links können Sie die beiden Allgemeinverfügungen des Landratsamtes nachlesen.

Die erste Allgemeinverfügung betrifft die weitergehenden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie eine eingeschränkte Ausgangssperre:

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetzes – IfSG) - Landkreis Mittelsachsen (landkreis-mittelsachsen.de)

Die zweite Allgemeinverfügung betrifft die Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen:

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetzes – IfSG) - Landkreis Mittelsachsen (landkreis-mittelsachsen.de)

Als Ergänzung auch noch einmal der Link der Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen.

www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8223

Alle diese Verordnungen gelten seit dem 1.12.2020. Ich bitte Sie dringend um Beachtung und Einhaltung der Regelung. Unser Ordnungsamt wird auch entsprechende Kontrollen durchführen.

Es muss unser aller (Minimal-)Ziel sein, die Anzahl der Neuinfektionen kurzfristig zumindest unter 200 Personen/7 Tage/100.000 Einwohner zu bekommen.

Damit helfen wir uns und insbesondere auch den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas. Für diese bedeutet der eingeschränkte Regelbetrieb eine erhebliche Mehrbelastung.

Ich habe meiner heutigen Information auch nähere Hinweise des Robert-Koch-Instituts zum Thema „Quarantäne“ und „Kontaktpersonen unterschiedlicher Kategorien“ beigefügt. Danke an Frau Fischer vom Kita Storchennest für diese Empfehlung.

Aktuelle Informationen aus unseren Kindertagesstätten

Mit dem eingeschränkten Regelbetrieb einher gehen leider auch verkürzte Öffnungszeiten in unseren Kindertagesstätten. Die Gruppen dürfen nicht mehr untereinander durchmischt werden. Dies ist für die Kitas eine enorme Belastung und auch mit einem hohen Mehraufwand verbunden.

Im Zwergenland wird die Nachmittagsbetreuung bis auf weiteres nur mehr bis 16.00 Uhr, im Hort AlberTina bis 16.30Uhr angeboten.

Die Kita Storchennest hat seit 30.11. von 6 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Auf Grund der minimalen Einschränkung für die Eltern, welche im Storchennest nur einen geringen Anteil der Kinder betrifft, bittet die Kitaleitung, die Öffnungszeiten zwingend einzuhalten, damit alle 4 festgelegten Sektoren in der Kita  auch künftig während der Öffnungszeit durchgängig abgesichert werden können.

Falls dieses Ziel von der Kitaleitung nicht mehr organisiert werden kann, alle 4 getrennten Bereiche personell zu besetzen, würde es beim Auftreten positiver Fällen weitaus größere Einschränkungen als bisher geben, was die Kitaleitung unbedingt verhindern möchte.

Im Springbrunnen ist aktuell keine weitere Beschränkung der vorhandenen Öffnungszeiten geplant.

Korrektur meines letzten Updates bezüglich des letzten Öffnungstags vor Weihnachten der Kita Villa Zwergenland

Im letzten Corona-Update ist mir ein Fehler unterlaufen: Das Zwergenland auf der Bahnhofstraße hat nicht, wie geschrieben bis 22., sondern bis 23.12. geöffnet. Diesen Fauxpas bitte ich zu entschuldigen.

Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis Mittelsachsen und in Hainichen

Auf konstant hohem Niveau ist die Anzahl der Neuinfektionen. Der Landkreis meldete gestern 187 neue Fälle, auch aus Hainichen waren Betroffene darunter. Der 7-Tage-Index auf Hainichen herunter gerechnet liegt aktuell bei 209. Insgesamt dürfte es somit in Hainichen derzeit rund 25 bestehende Erkrankungen geben.

Die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Corona hat sich in Deutschland leider enorm nach oben bewegt. Für Verschwörungstheoretiker, von denen ich fast täglich E-Mails bekomme, welche übrigens fast allesamt mit dem Satz anfangen „ich möchte vor meinen Ausführungen vorwegstellen, dass ich kein Verschwörungstheoretiker bin“, habe ich absolut kein Verständnis. Es handelt sich bei COVID 19 um keine „normale Grippe“. Es gibt gegen die Krankheit immer noch keinen zugelassenen Impfstoff und Hinweise, dass die Todeszahlen insgesamt, im Vergleich zu einem normalen Jahr in Deutschland, doch gar nicht so dramatisch höher liegen, sollte uns nicht von der Tatsache ablenken, dass die Krankheit in einer erheblichen Anzahl Fälle einen schweren Verlauf nimmt. Wann gab es in Deutschland schon einmal die Situation dass die Intensivbetten in den Kliniken knapp werden? Und ja – es wurden Kapazitäten abgebaut – wer damit argumentiert, soll aber bitte auch einmal den Blick über die Landesgrenzen von Deutschland werfen. Er/sie wird dabei feststellen, dass die Situation dort zumeist erheblich schlimmer ist, wie in unserem Land.

Jeder der fordert, die bestehenden Einschränkungen aufzuheben, sagt damit auch „Ja“ zu einer Triage, also der Tatsache, dass nicht alle Erkrankten ein Krankenhausbett bekommen, im Bedarfsfall nicht künstlich beatmet werden und ggf. gerade deshalb sterben müssen. Ich hoffe, dies ist allen Kritikern der aktuellen Beschränkungen klar.

Wenn in Hildburghausen hunderte Menschen durch die Straßen laufen und singen „oh wie ist das schön“, dann ist für mich das Wort „Provokation“ dafür viel zu harmlos.

Stadträte, Ortschaftsräte, Feuerwehrleute und Mitarbeiter der Stadt erhalten Bescheinigungen

Im Zusammenhang mit den geltenden Regelungen hat die Stadt entsprechende Bescheinigungen für Personen erstellt, die sich in Ausübung einer hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Wohnumfelds aufhalten dürfen. In der Verfügung des Landkreises ist geregelt, dass bei Kontrollen entsprechende Nachweise mit sich zu führen sind.

Mit diesen aktuellen Informationen schließe ich meine heutige Ansprache. Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche, bleiben Sie gesund und stecken Sie sich nicht an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister

Dieter Greysinger

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