Hainichen

Corona- Update Donnerstag, 26.11.2020 um 12 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am gestrigen Mittwoch haben sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf geeinigt, die bisherigen Einschränkungen bis zum 20.12.2020 zu verlängern. Teilweise erfolgt sogar noch eine Verschärfung. Es dürfen sich künftig nur noch maximal 5 statt bisher 10 Personen aus maximal 2 Hausständen treffen.

Über die Weihnachtsfeiertage ist eine Lockerung in Aussicht gestellt. Im neuen Jahr soll es aber voraussichtlich mit dem eingeschränkten Lockdown weitergehen.

Strengere Maßnahmen sind für Landkreise angedacht, die eine Inzidenzzahl von über 200/7 Tage/100.000 Einwohner haben. Mittelsachsen liegt mit 258,5 aktuell über diesem Wert. Denkbar sind dabei Einschränkungen im Bereich der Schulen beim Präsenzunterricht. Auch weitergehende Ausgangsbeschränkungen sind nicht ausgeschlossen. Die Entscheidungen trifft hier jedoch der Freistaat Sachsen in Absprache mit dem jeweiligen Landratsamt.

Weitere Informationen zu den geltenden Bestimmungen sind in den einschlägig bekannten Quellen zu finden. Unter anderem auf der Website des Landratsamtes Mittelsachsen    www.landkreis-mittelsachsen.de/corona.html  sowie des Freistaates Sachsen www.coronavirus-sachsen.de

Mehrere Klassen unserer Eduard-Feldner-Grundschule befinden sich aktuell in Quarantäne

Aufgrund einer COVID-19-Infektion eines Kindes, welches aktuell eine erste Klasse an unserer Eduard-Feldner-Grundschule besucht, befinden sich alle drei ersten Klassen in häuslicher Quarantäne. Dies hängt damit zusammen, dass die Erstklässler gemeinsam im Hort spielen und dort keine Trennung nach Klassen erfolgt. Hinzu kommt die bereits länger bestehende Quarantäne einer vierten Klasse.

Wie lange die Quarantäne in den genannten Fällen dauert, hat das Gesundheitsamt festgelegt. Die 4. Klasse kehrt am 2.12. an die Schule zurück, die ersten Klassen befinden sich bis 4.12. in Quarantäne. Für die Kinder der 1a und 1c, welche den Hort AlberTina nicht besuchen, besteht keine Quarantänepflicht. Für sie wird eine Notbetreuung in der Grundschule angeboten.

An der Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschule befinden sich aktuell eine fünfte, eine achte und eine neunte Klasse in Quarantäne.

Aufgrund Quarantäne und weiterer krankheitsbedingter Ausfälle im Kollegium der beiden Schulen ist die personelle Situation bei den Lehrern an unseren beiden Schulen sehr angespannt und es kann zu Stundenausfällen kommen. Wir bitten dafür um Verständnis.

Auch in den Kitas ist die personelle Situation sehr angespannt

Natürlich macht die aktuell angespannte Situation auch vor unseren Kindertagesstätten nicht Halt. Ganz besonders eng ist es derzeit in unserer größten Kindertagesstätte, dem „Storchennest“ am Ottendorfer Hang.

Da es im Kreis der Erzieher mehrere Ausfälle gibt, hat sich die Kita-Leitung in Absprache mit der Stadt entschieden, die Betreuung von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr bis auf weiteres nicht mehr anzubieten. Alternative wäre eine Einschränkung der Frühbetreuung ab 6 Uhr. Da jedoch erheblich mehr Eltern die Früh- als die Spätbetreuung in Anspruch nehmen, erscheint uns die Kürzung der angebotenen Betreuungszeit am Nachmittag die mildere Methode.

Appell der Schulleiter und Erzieher – bitte lassen Sie Ihr Kind bei Krankheitssymptomen zu Hause

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Kinder trotz einer Erkältung in die Kindertagesstätte gebracht werden. Dies muss nicht zwangsläufig Corona sein, aber die Ansteckungsgefahr ist auch bei einer normalen Erkältung enorm. Damit dreht sich der „Teufelskreis“ von mehr Ausfällen beim Personal infolge Erkrankungen immer schneller. Daher noch einmal der Appell an die Eltern: Bitte bringen Sie Ihr Kind nur in einem komplett gesunden Zustand in die Kita und die Schule

Verdienstausfall bei Fernbleiben von der Arbeit wegen Quarantäne der Kinder

Im Zusammenhang mit vorgenannten Fakten wird sicher der eine oder andere Elternteil in nächster Zeit zu Hause bleiben müssen, da sich das Kind in Quarantäne befindet und nicht alleine daheim gelassen werden kann. Unser Hauptamt hat sich diesbezüglich bei der Landesdirektion Chemnitz erkundigt. Nachstehend ein paar Informationen und Links.

Anträge können von Eltern gestellt werden, die mit ihren Kindern in Quarantäne sind. Es ist dabei unbeachtlich, ob die gesamte oder nur Teile der Schul- oder Kindertageseinrichtung geschlossen wurde. Nachstehender Link dazu beantwortet die wichtigsten Fragen und enthält auch die erforderlichen Antragsformulare.

Infektionsschutz | FAQ - Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, und Eltern von behinderten Kindern aufgrund der Schließung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (sachsen.de)

Verdienstausfall durch Kinderbetreuung:

Antragsformular für selbstständige Sorgeberechtigte:

Antrag auf Erstattung/Entschädigung nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz für selbstständige Sorgeberechtigte wegen Kinderbetreuung (sachsen.de)

Antragsformular für sorgeberechtigte Arbeitnehmer:

Antrag auf Erstattung/Entschädigung von Arbeitgeberaufwendungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz für sorgeberechtigte Arbeitnehmer wegen Kinderbetreuung (sachsen.de)

Antragsformular für die Erstattung von Aufwendungen für soziale Sicherung:

Antrag auf Erstattung/Entschädigung von Arbeitgeberaufwendungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz für sorgeberechtigte Arbeitnehmer wegen Kinderbetreuung (sachsen.de)

Verdienstausfall durch Quarantäne:

Antragsformular für Arbeitnehmer, aufgrund eines vom Gesundheitsamt angeordneten Tätigkeitsverbots oder einer häuslichen Quarantäne:

Antrag auf Erstattung/Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz für Arbeitnehmer wegen eines vom Gesundheitsamt angeordneten Tätigkeitsverbots/Quarantäne (sachsen.de)

Antragsformular für Selbstständige, aufgrund eines vom Gesundheitsamt angeordneten Tätigkeitsverbots oder einer häuslichen Quarantäne:

Antrag auf Erstattung/Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz für Selbstständige wegen eines vom Gesundheitsamt angeordneten Tätigkeitsverbots oder einer häuslichen Quarantäne (sachsen.de)

Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bockendorf am 4.12.2020 fällt aus

Aufgrund der allgemeinen Einschränkungen und des Infektionsgeschehens hat mir der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Bockendorf mitgeteilt, dass die am 4.12.2020 angesetzte Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr bis auf die Zeit nach Corona verschoben wird.

Zum Infektionsgeschehen in Hainichen

Trotz der geschilderten Situation in den Kitas und Schulen gehört Hainichen laut der täglichen Meldung des Landratsamtes weiter zu den Bereichen von Mittelsachsen, mit verhältnismäßig wenig nachgewiesenen Infektionen. Die 7-Tage-Inzidenz, isoliert auf Hainichen bezogen, beträgt aktuell „nur“ 45,6 und würde sogar unter der magischen Grenze von 50/100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen liegen. Aber das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, denn unsere Nachbarorte, auch solche, die im Frühjahr fast komplett ohne Infizierte waren, stehen regelmäßig auf der Liste des Landratsamtes. Da die Leute von dort auch nach Hainichen kommen, ist einerseits eine gewisse Zufriedenheit, andererseits aber auch weiterhin Vorsicht geboten. In der heutigen Meldung des Landratsamts sind 139 neu Infizierte aufgelistet. Aus Hainichen ist niemand dabei.

Die Intensivbetten in unseren Krankenhäusern stehen kurz vor der kompletten Auslastung und man kann nur hoffen, dass alle Intensivpatienten auch zukünftig einen Beatmungsplatz bekommen. Wenn die Tendenz in Sachsen so weitergeht, muss man sich hier große Sorgen machen. Denn aktuell gehört unser Freistaat bundesweit zu den am stärksten betroffenen Bundesländern.

Jeder von uns sollte versuchen, einen ganz persönlichen Beitrag zu leisten, dass die Infektionszahlen nicht noch weiter steigen. Bitte halten Sie die AHA-Regeln ein.

Mit diesen Informationen schließe ich mein heutiges Corona-Update. Ich wünsche Ihnen trotz der Widrigkeiten und trotz des Ausfalls von Pyramidenanschub in Hainichen und Lichterbogeneinschalten in Riechberg ein schönes und besinnliches 1. Adventswochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister

Dieter Greysinger

Verkehr

Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg

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