Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.
Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus dem Handlungsfeld (HF)
A1a, Nr.4:Erhalt/Entwicklung von ortsbildprägenden Einrichtungen durch Instandsetzung, Modernisierung der Außenhülle sofern diese sozialen und kulturellen Angebote beherbergen oder andere Infrastrukturen der Daseinsfürsorge entsprechend des Bedarfs zu erhalten bzw. zu entwickeln soweit sie zum solidarischen Zusammenleben in der Region beitragen. Besonders unterstützt werden Vorhaben, die Gebäude betreffen, die ortsbildprägenden Charakter aufweisen oder unter Denkmalschutz stehen.
als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen
Kirchen als Gebäude und Gebäude ohne Denkmalschutzstatus sind von einer Antragstellung ausgenommen.
Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter
www.klosterbezirk-altzella.com(unter „Unser LEADER“)
Dort stehen auch die Antragsformulare:
Start des Aufrufes: 21.09.2020
Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl: 28.09.2020 12:00 Uhr
Aufgerufenes Budget: 97.500,00 €
Einzureichen bei: | Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis |
Rechtsgrundlagen: | Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017 www.klosterbezirk-altzella.com (unter „Unser LEADER“) |
Ziele: | Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch:Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen. |
Zuwendungs-empfänger | Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1 ausschließlich Kommunen |
Voraussetzung: | Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren. |
Ausführungs-zeitraum: | Das Vorhaben soll im Jahr 2021 begonnen und spätestens 2022 abgeschlossen werden. |
Vorhabenauswahl: | Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets. Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft: 1. Kohärenzkriterien 2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.
Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.
Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.
Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 30. Oktober 2020 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden. |
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist: 28.09.2020 um 12 Uhr
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 6788721
Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg
Mehr InformationHier finden Sie nützliche Formulare, Jahresrückblicke und Dokumente
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