Hainichen

Aufruf Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020 zur Einreichung von Vorhaben auf.

Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus dem Handlungsfeld (HF)

  1. A1a - zum Erhalt, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barriere Reduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote beschränkt auf Vorhaben nach

A1a, Nr. 3: Modernisierung und/oder Funktionsanreicherung bestehender Kindertageseinrichtungen einschließlich der Außenanlage.

als Antragsteller sind zugelassen: Kommunen

Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter

www.klosterbezirk-altzella.com (unter „Unser LEADER“)

Dort stehen auch die Antragsformulare:

  • Antrag auf Vorhabenauswahl investiv

 

Start des Aufrufes:                                                                         11.05.2021

Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl:    07.06.2021 16:00 Uhr

Aufgerufenes Budget: 150.000,00 €

Einzureichen bei:

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Rechtsgrundlagen:

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)                           http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm

Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft                        www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V., Stand 27. Juni 2017

www.klosterbezirk-altzella.com  (unter „Unser LEADER“)

 

 

Ziele:

 

Entwicklung der Region Klosterbezirk Altzella zu einer lebendigen Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft durch:Erhalt und Aufwertung der ländlichen Strukturen vor dem Hintergrund der demografischen Dynamik, Erhalt und Ausbau eines attraktiven Ortsbildes und der regionaltypischen Kulturlandschaft in allen ihren funktionalen Aspekten für Lebensqualität und Resilienz gegenüber den Effekten des Klimawandels. Alle geförderten Vorhaben müssen sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren, d. h. sie müssen ressourcenschonend und generationengerecht ausgerichtet sein und die Aspekte der Chancengleichheit berücksichtigen, Qualität, Innovation und Kompetenz anstreben, Kommunikation und Kooperation fördern und sich durch Toleranz gegenüber Minderheiten auszeichnen bzw. nicht dagegen verstoßen.

 

Zuwendungs-empfänger

Gemäß Angaben Seite 1, Nr. 1 ausschließlich Kommunen

Voraussetzung:

Zuwendungen unter 5.000,00 € werden nicht gewährt. Die Vorhaben sind vorzufinanzieren.

Ausführungs-zeitraum:

Das Vorhaben soll spätestens im Jahr 2022 begonnen und spätestens 2023 abgeschlossen werden.

 

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des je Handlungsfeld bereitstehenden Budgets.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:

 1. Kohärenzkriterien

 2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung

Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES.

 

Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreiche Frist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.

 

Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich, um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

 

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden.

 

Jeder Vorhabenträger hat die Möglichkeit, die Entscheidung des Entscheidungsgremiums von der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Mittelsachsen bzw. Meißen überprüfen zu lassen.

 

Im Fall einer positiven Bewertung und Bestätigung durch das Entscheidungsgremium muss zwingend der Folgeantrag bis spätestens 31. August 2021 im jeweiligen Landratsamt eingereicht werden.

 

Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist:                       07.06.2021 um 16 Uhr

Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.

Regionalmanagement LEADER

Aushang erfolgte

vom                 _______________

bis                   _______________

 

Stempel/

Unterschrift       _______________

 

Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis

Tel.: 03431 6788721

E-Mail: moeller@klosterbezirk-altzella.de

Die abschließende Vorhabenauswahl findet im Juli 2021 statt.

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