Hainichen

Aktuelle Informationen zum Buttermilchweg

Für die Öffentlichkeit, insbesondere die Bewohner des Neubaugebiets am Ottendorfer Hang, stand oberhalb der Straße „Obere Berghäuser“ bis vor Kurzem ein beliebter Fußweg zur Verfügung. Dieser Fußweg, auch als „Buttermilchweg“ bezeichnet, wurde als schnelle Verbindung zwischen dem Ottendorfer Hang und dem Stadtzentrum genutzt. Dieser Fußweg verläuft im Bereich der Straße „Obere Berghäuser“, allerdings nicht auf eigenständigen, im Eigentum der Stadt Hainichen stehenden Straßengrundstücken, sondern über private Grundstücke der am Weg angrenzenden Anlieger. Die Öffentlichkeit dieses Weges war in der Vergangenheit viele Jahrzehnte nicht strittig. Deshalb hatte es im Jahr 1999 sogar eine Ausbaumaßnahme der Stadt Hainichen gemeinsam mit einem ABM-Projektträger gegeben (Maßnahme Treppen- und Wegebau „Obere Berghäuser“). Damals war der Weg rekonstruiert und ausgebaut worden.

Bedauerlicherweise war bei der Erstanlegung des Straßenbestandsverzeichnisses Anfang der 1990er Jahre dieser Weg nicht als öffentlicher Weg erfasst und ins Bestandsverzeichnis eingetragen worden. Die Eintragung war möglicherweise übersehen worden, weil der Weg auf privaten Grundstücken lag. Für die Eigenschaft als „öffentlicher Weg“ war bisher die Eintragung im Bestandsverzeichnis nicht zwingend notwendig. § 53 des Sächsischen Straßengesetzes sieht vor, dass kraft Gesetzes die bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes (am 16.02.1993) vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, die zu diesem Zeitpunkt mit oder ohne eine Entscheidung nach der Straßenverordnung der DDR ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienten oder betrieblich-öffentliche Straßen waren, auch weiterhin öffentliche Straßen im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes sind. Auch wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze nicht auf im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücken verlaufen, sind sie also „öffentlich". Das öffentliche Straßenrecht überlagert in diesen Fällen das private Eigentum an den betreffenden Flächen.

Nachdem es vor Ort durch einzelne private Grundstückseigentümer zur Beschränkung des Weges bzw. gar zur Sperrung gekommen ist, hat sich die Stadt Hainichen bemüht, den betreffenden Weg für die Öffentlichkeit zu erhalten. Da öffentliche Wege grundsätzlich im betreffenden Bestandsverzeichnis einzutragen sind, war natürlich auch ein solcher bisher im Bestandsverzeichnis nicht ausgewiesener „altrechtlicher“ Weg nachzutragen. Die Stadt Hainichen hatte deshalb am 06.01.2020 eine entsprechende Eintragungsverfügung für diesen „Verbindungsweg zwischen Obere Berghäuser und Buttermilchweg“ erlassen. Gegen diese Eintragungsverfügung haben zwei betroffene Grundstückseigentümer, über die der Weg verläuft, Widerspruch eingelegt. Die betreffenden Anwohner bestreiten, dass der konkrete Weg tatsächlich ein „öffentlicher Weg“ ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 53 Sächsisches Straßengesetz vorlagen. Einer dieser Widersprüche wurde bereits durch Widerspruchsbescheid beschieden. Hiergegen hat der betreffende Anwohner bereits Klage zum Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben. Das Verwaltungsgericht soll nunmehr die öffentliche Wegeeigenschaft gerichtlich klären. Bedauerlicherweise muss mit einer verwaltungsgerichtlichen Verfahrensdauer von ca. drei Jahren gerechnet werden. Das verzögert die abschließende Klärung. Wir werden also mit dem derzeitigen Zustand noch einige Zeit leben müssen.

Dieter Greysinger
Bürgermeister

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