Hainichen

Bekanntmachungen der Stadt Hainichen

Bekanntmachung Pachtflächen an der Bundesautobahn A4

Datum: 18.04.2024

Pachtflächen an der Bundesautobahn A4

14 - 01 -1993 - 212 - A4-AS Hainichen - AS Berbersdorf

Die Kompensationsfläche A200.5, die zu dem Bauabschnitt A4 AS Hainichen bis AS Berbersdorf gehört, soll verpachtet werden.

Bei der oben bezeichneten Maßnahmenfläche handelt es sich um extensives Grünland, welches einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden soll.

Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in der Anlage 2 (Karten) und 3

(Flurstücksübersicht) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben.

Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.

 

Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:

- Fachliche Eignung/Kompetenz:

  Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben des Maßnahmenblattes  (Anlage 1) zu unterhalten.

- Technische Voraussetzung:

   Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.

   Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/

   benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.

- Des Weiteren ist zu prüfen:

  Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage?

  Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?

- sonstiges

  Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene

  Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.    Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

 

Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 351/21298596 an.

gez. Ben Geißler

Abteilungsleiter

A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung

 


Liegenschaftsübersicht zum Pachtvertrag

Vorhaben 14 -01 -1993 - 212-A4 - AS Hainichen - AS Berbersdorf

MaßnahmeGemarkungFlurstückGesamtgröße des Flurstücks in qmNutzungsartPachtfläache in qm
A200.5Pappendorf257/25.766GL4530
 234/21.760GL388
 238/21.977GL650
 241/22.669GL467
 Berbersdorf498/22633GL942
 481/2122GL66
 481/34819GL2661
 5016230GL1187
gesamt10.691

 

Legende Nutzungsarten:

GL     Grünland

 


14 - 01 -1993 - 212 - A4-AS Hainichen - AS Berbersdorf                Anlage 1 Pachtvertrag

 

  1. Darstellung der Auflagen und Nutzungsbeschränkungen gemäß Planfeststellungsbeschluss (LAP), Maßnahme A200.5

 

- Unterhaltungspflege der Extensivgrünlandflächen

Die Extensivgrünlandflächen sind einmal jährlich nach dem 30. Juni in 2 zeitlich

versetzten Abschnitten (ca. 14 Tage) zu mähen, um den Tierpopulationen die

Möglichkeit eines Ausweichstandortes zu geben. Das Mähgut muss von der Fläche

entfernt werden. Heugewinnung wird bevorzugt.

 

- Unterhaltungspflege der Sukzessionsflächen

Die Sukzessjonsflächen sind bei Bedarf alle zwei Jahre zu mähen. Das Mähgut ist

von der Fläche zu entfernen.

 

Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf der gesamten Fläche ist zu

unterlassen.

 

  1. Maßnahmenbeschreibung mit Erläuterung zur Funktion und zum Entwicklungsziel

 

- Ziel: Förderung landschaftsö.kologischer Funktionen.

- Extensive Bewirtschaftung zur Erhöhung des Lebensraumangebotes für Tiere und

Pflanzen, Rückzugsgebiet für Wildtiere und einer Bereicherung des

Landschaftsbildes.

 

  1. sonstige Festlegungen/ Hinweise

 

- Die Unterhaltungspflege der angrenzenden Feldhecken und Einzelbäume und

Obstgehölze, sowie Hochstaudenfluren sind nicht Bestandteil des Pachtvertrages.

Notwendige Unterhaltungspflegemaßnahmen werden gesondert vereinbart und sind

vom Pächter zu dulden. Die Zugänglichkeit zu der Maßnahmenfläche für

Unterhaltungspflegemaßnahmen muss vom Pächter gewährleistet werden.

 

- Der Pächter muss fachlich geeignet sein, um die landwirtschaftlichen Leistungen

(Mahd) durchführen zu können.

 

- Die Durchführung der Pflegearbeiten darf ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht

auf Dritte übertragen werden.

 

- Die Befahrung der Fläche ist auf das Notwendigste zu beschränken, Flurschäden

sind zu vermeiden und durch den Pächter selbstständig zu regulieren.

 

- Wild- und Jagdschäden sind vom Pächter (dem Geschädigten) unverzüglich an den

Jagdausübungsberechtigten und der als ersatzpflichtig in Anspruch zu nehmenden

Jagdgenossenschaft zu melden.




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