Der Aufruf beinhaltet Vorhaben aus den Handlungsfeldern (HF):
1. A1a - zum Erhalt, der bedarfsgerechten Weiterentwicklung, Herstellung von Multifunktionalität und Barriere Reduzierung von Einrichtungen der Grundversorgung, der Daseinsvorsorge sowie von Trägern sozialer und kultureller Angebote beschränkt auf Vorhaben nach
A1a, Nr. 2: Umnutzung und/oder Funktionsanreicherung bestehender, nicht gewerblicher Grundversorgungseinrichtungen
als Antragsteller sind zugelassen: eingetragene Vereine, nichtgewerblicher Zusammenschlüsse mit Rechtsstruktur
A1a, Nr.4: Erhalt/Entwicklung von ortsbildprägenden Einrichtungen durch Instandsetzung, Modernisierung der Außenhülle sofern diese sozialen und kulturellen Angebote beherbergen oder andere Infrastrukturen der Daseinsfürsorge entsprechend des Bedarfs zu erhalten bzw. zu entwickeln soweit sie zum solidarischen Zusammenleben in der Region beitragen. Besonders unterstützt werden Vorhaben, die Gebäude betreffen, die ortsbildprägenden Charakter aufweisen oder unter Denkmalschutz stehen.
als Antragsteller sind zugelassen: eingetragene Vereine,
Kirchen als Gebäude sind von einer Antragstellung ausgenommen
Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Handlungsfeldern, den Zuwendungsberechtigten, der Förderhöhe, dem Fördersatz und den Rahmenbedingungen finden sich im Internet unter
https://www.klosterbezirk-altzella.com/ (unter „Unser LEADER“)
Diese Information stellen wir im Auftrag des Vereines Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ein. Fragen stellen Sie bitte an
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Am Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
E-Mail: moeller@klosterbezirk-altzella.de oder starke@klosterbezirk-altzella.de
Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg
Mehr InformationHier finden Sie nützliche Formulare, Jahresrückblicke und Dokumente
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