Hainichen

Coronaupdate Stand Freitag, 23.10.2020 12 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

wie schon befürchtet, hat der Landkreis Mittelsachsen mit einem erneuten starken Anstieg der Infektionszahlen am 22.10. die zweite kritische Marke von 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage ebenfalls überschritten. Damit gelten noch strengere Einschränkungen wie beim Überschreiten der Vorwarnstufe von 35 Neuinfektionen/100.000 Einwohner.

Die Ampel ist also von gelb auf rot umgesprungen. Allerdings liegt mir Stand 23.10.2020 um 12 Uhr noch keine neue Verordnung des Landratsamts Mittelsachsen vor. Sobald diese veröffentlicht wird, werde ich Sie informieren.

Gleichzeitig ist landesweit am gestrigen 22.10. die neue Corona-Schutz-Verordnung der Sächsischen Landesregierung in Kraft getreten.

Aktuelles Infektionsgeschehen in Mittelsachsen und in der Region Hainichen

Waren bei der täglichen Meldung des Landratsamts an Neuinfektionen am Mittwoch noch 650 nachgewiesene Infektionen für den Landkreis gelistet, hat sich diese Zahl mit der Meldung vom Donnerstag auf 695 Fälle erhöht. Das ist im Vergleich zum Vortag eine Steigerung der Fallzahlen um fast 7 %! Hinter dieser Zahl verbergen sich übrigens auch neu festgestellte Infektionen in unserer Stadt!

Ich hatte es bereits bei meinem gestrigen Update angedeutet: War die erste Corona Welle mehr oder weniger spurlos an Hainichen vorbeigeschwappt, ist dies aktuell leider nicht mehr der Fall!

Bei einer Einwohnerzahl von 8.630 hätten wir isoliert auf Hainichen die kritische Grenze bereits bei weniger als 5 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen überschritten. Etwa in diesem Bereich bewegen wir uns aktuell! Daher mein Appell, die geltenden Regeln einzuhalten und den persönlichen Beitrag zu leisten, dass diese Zahlen wieder zurück gehen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung ist gestern in Kraft getreten

Ich habe diesem Update die neue Corona-Schutz-Verordnung als Anlage beigefügt. Diese ist seit dem 22.10. gültig und setzt die Verordnung vom 29.9.2020 außer Kraft.

Wer sich diese lieber am PC/Handy durchlesen möchte, hier der Link:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-SchutzVO.pdf

Leider aktuell besonders wichtig ist für uns § 7 Absatz 3 der Regelung welcher die weitergehenden Maßnahmen regelt, wenn die Infektionszahl über 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigt, regelt.

 Mit Überspringen der Ampel auf Rot in Mittelsachsen einhergehende weitere Einschränkungen

Auch wenn die neue Verordnung des Landkreises noch nicht vorliegt, es ist nach meiner Deutung der Gesetzlichkeiten ab sofort in Mittelsachsen mit folgenden Einschränkungen zu rechnen.   

  • ab sofort sind im öffentlichen und privaten Raum Feiern ausschließlich im Familien und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen zulässig
  • ab sofort sind personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten,  Hochschulen, Aus und Fortbildungseinrichtungen sowie von Ansammlungen im öffentlich Raum zu erheben. Ausgenommen ist nur noch der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen
  • Damit einhergeht auch für die Stadtverwaltung die Datenerfassung unserer Besucher. Diese werden wir ab Montag, 26.10. vornehmen
  • ebenfalls in der CoronaSchutz-Verordnung enthalten ist die Möglichkeit, das Tragen einer MNB im öffentlichen Raum dort anzuordnen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ob das Landratsamt von dieser Regelung Gebrauch macht und ob ggf. auch Hainichen davon betroffen sein wird, kann ich aktuell noch nicht einschätzen
  • Zwischen 22 und 5 Uhr müssen in ganz Mittelsachsen Schank und Speisewirtschaften geschlossen bleiben, der Verkauf von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken ist im genannten Zeitraum untersagt
  • Auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichts soll das Tragen einer MNB angeordnet werden. Ausnahmen für Tätigkeiten im Freien sind möglich

Sofern die Fallzahlen nicht innerhalb von  zehn Tagen unter die Schwelle von 50 sinken, kommen weitere Einschränkungen hinzu: So sind dann nur noch Zusammenkünfte/Ansammlungen im öffentlichen Raum zwischen zwei Hausständen oder fünf Personen zulässig.

Für die nächsten 10 Tage gilt zunächst noch § 2 Absatz 2: Darin sind Zusammenkünfte bzw. Ansammlungen im öffentlichen Raum nur zulässig mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners mit Personen für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu 10 weiteren Personen.

Inwiefern die Verordnung des Landkreises diese Punkte enthält oder sogar noch weitergehende Einschränkungen beinhaltet kann ich derzeit nicht 100%ig vorhersagen.

Aktuelle Information zum Besuch des Hainichener Rathauses

Bereits seit dem 20.10.2020 gilt für Besucher des Hainichener Rathauses die Pflicht, eine MNB zu tragen. Darüber hinaus werden wir aufgrund der geltenden Regeln ab Montag, 26.10. eine Erfassung der Daten der Besucher des Rathauses vornehmen. Dies erfolgt zentral im Foyer. Wir werden daher zeitweise unsere dortige Zentrale wieder besetzen.

Gleichzeitig möchten wir zur Vermeidung größerer Menschenansammlungen im Wartebereich des Bürgerbüros appellieren, vorab Besuchstermine zu vereinbaren. Besucher des Rathauses mit vorheriger Terminvereinbarung werden bevorzugt bedient und kommen ggf. vor Gästen an die Reihe, welche ohne vorherige Terminvereinbarung ins Bürgerbüro kommen: Die Kontaktdaten der Kolleg(inn)en im Bürgerbüro lauten:

Arnim Schirmer: arnim.schirmer@hainichen.de; 037207/60154

Carola Schirmer: carola.schirmer@hainichen.de 037207/60106

Kristin Herrmann: kristin.herrmann@hainichen.de, 037207/156

Darüber hinaus arbeiten wir mit Hochdruck an einem digitalen Terminvergabesystem und sind hier schon sehr weit: Ab 2.11. wollen wir soweit sein, dass man sich den eigenen Besuchstermin vorher online holen kann.

Was bedeutet der sprunghafte Anstieg der Fallzahlen in Mittelsachsen für unsere kommenden Veranstaltungen?

Am 27.10. kommt es in Freiberg auf Einladung des Landratsamts zu einer Zusammenkunft an welcher auch die Stadt Hainichen vertreten sein wird. Darin sollen die konkreten Regularien für die Durchführung von Weihnachtsmärkten in Mittelsachsen geregelt werden. Auch die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats geht in § 4a auf diese Thematik ein.

Ich bin alles andere als optimistisch: Es deutet sich an, dass die Restriktionen bei stattfindenden Weihnachtsmärkten so groß sein werden, dass diese Veranstaltungen alles andere als normal sein würden. Man hat es beim Stadtfest in Burgstädt Anfang Oktober gesehen: Viele Mitbürger sind äußerst vorsichtig, was Menschenansammlungen betrifft. Lt. Presseberichten kamen nur sehr wenige Besucher und am Ende waren alle Akteure frustriert und unzufrieden. Ich denke, diesen Ärger sollten wir uns in Hainichen ersparen!

Aus meiner Sicht ist ein Weihnachtsmarkt mit einem abgesperrten Gelände, einer begrenzten Teilnehmerzahl, ggf. des Verzichts auf den Ausschank alkoholischer Getränke und evtl. der Erfassung aller Teilnehmer mit derart vielen Einschränkungen verbunden, dass ich dazu tendiere, den Hainichener Weihnachtsmarkt in einem solchen Fall von vornherein abzusagen.

Denn bei mehr als 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen unmittelbar vor dem Weihnachtsmarkt behält sich das Gesundheitsamt vor, diesen auch noch kurzfristig abzusagen. Ich persönlich neige dazu, die Entscheidung, ob oder ob nicht, dem Stadtrat zu überlassen, wenn dieser am 17.11. zusammentritt. Gleiche gilt für den Pyramidenanschub.

Auch beim Einweihungswochenende für den Goldenen Löwen vom 13.11. bis 15.11. auf das wir uns schon sehr lange freuen und in welches wir sehr viel Arbeit und Vorbereitung gesteckt haben, hält sich mein Optimismus, dieses wie geplant durchführen zu können, in Grenzen.

Die Rassegeflügelschau am vorletzten Novemberwochenende wurde bereits abgesagt, die Rassekaninchenschau eine Woche später soll Stand 23.10. durchgeführt werden.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger: Da ich beabsichtige, kommende Woche Urlaub zu machen, würde ich an dieser Stelle lediglich auf die Verordnung des Landkreises verweisen, sobald diese erlassen wird.

Sollte es das Infektionsgeschehen erforderlich machen, so stehe ich natürlich jederzeit „Gewehr bei Fuß“, ggf. auch, meinen Urlaub abzubrechen.

Wollen wir hoffen, dass es nicht soweit kommt. Wenn ich die vorliegenden Zahlen richtig deute, gibt es durchaus auch Regionen in Deutschland, in denen die Inzidenz wieder leicht zurückgeht. Ich würde mich sehr freuen, wenn dies auch in Mittelsachen und natürlich ganz besonders in Hainichen der Fall wäre. Wir alle sind dazu aufgerufen, unseren persönlichen Beitrag dazu zu leisten.

In diesem Sinne grüße ich Sie und wünsche ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister

Dieter Greysinger

Verkehr

Sperrung Ortsdurchfahrt Riechberg

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