Hainichen

Bitte denken Sie an die Einhaltung der Winterdienstpflichten

Nach den ersten Schneefällen in den letzten Tagen, möchte das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hainichen noch einmal alle Bürger und Grundstückseigentümer an die Winterdienstpflicht erinnern.

Gemäß der Satzung über die Reinigungs- und Sicherungspflicht für Gehwege in der Stadt Hainichen, sind Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten und bei Schnee- oder Eisglätte entsprechend zu streuen.

Geräumt und gestreut werden müssen Gehwege an Werktagen ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet 20.00 Uhr.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand, so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.

Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und auf die Fahrbahn geschafft werden.

Das Nichtbeachten der Satzung kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hainichen

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