Hainichen

Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2022

Seit Anfang des Jahres 2022 wird, analog den Vorjahren, die Befragung zum Mikrozensus durchgeführt.

Bei der amtlichen Befragung von einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland werden aufgrund der Corona-Pandemie aktuell jedoch keine persönlichen Interviews bei den Befragten durchgeführt. Stattdessen finden die Interviews per Telefon, online oder mittels klassischem Papierfragebögen statt. Von Januar bis Dezember werden in Sachsen auf diese Weise rund 20000 Haushalte zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation sowie zu ihrer Wohnsituation befragt. Hierbei werden den Haushalten Fragen zum Gebäude als auch zur Wohnung – z.B. zum Heizsystem oder zur Barrierefreiheit gestellt.

Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte in Deutschland ab und liefern der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien wichtige Informationen über die Bevölkerungsstruktur. Die erhobenen Daten sind eine wichtige Grundlage bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. In der aktuellen Situation kommt den Ergebnissen noch eine zusätzliche wichtige Bedeutung zu, denn mit ihnen lassen sich beispielsweise auch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Kinderbetreuung oder die Erwerbstätigkeit und das Einkommen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen aufzeigen. Die Daten des Mikrozensus stellen demnach eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage dar.

Zur besseren Vergleichbarkeit der Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie der Lebensbedingungen der Menschen in Europa, sind in den Fragebogen des Mikrozensus in 2022 außerdem Fragen der EU Arbeitskräftestichprobe, zu Einkommen und Lebensbedingungen und zur Internetnutzung integriert.

Sachsenweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 1500 Haushalte nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Verteilung der Haushalte erfolgt auf alle Monate und Wochen des Kalenderjahres, wobei die Befragung der Haushalte zu einer vorgegebenen Berichtswoche stattfindet (festes Berichtswochenkonzept). Für die in einer Stichprobe befindlichen Haushalte besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Die geschulten Erhebungsbeauftragten, welche vom Statistischen Landesamt eingesetzt werden, kündigen sich für die bevorstehende Befragung schriftlich bei den Haushalten an und bitten diese zur Absprache eines Telefontermins um Rückruf. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet worden. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Alternativ zur telefonischen Befragung durch die Erhebungsbeauftragten können die Befragten den Mikrozensus-Fragebogen auch eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.

 

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

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