§ 19
Ortschaftsverfassung
(1) ln den im § 2 (2) genannten Ortsteilen wird die Ortschaftsverfassung eingeführt. Dabei bilden
- der Ortsteil Bockendorf,
- der Ortsteil Cunnersdorf,
- der Ortsteil Eulendorf,
- die Ortsteile Gersdorf und Falkenau,
- die Ortsteile Riechberg und Siegfried sowie
- der Ortsteil Schlegel
je eine Ortschaft. Die Ortsteile der jeweiligen Ortschaft sind in der Anlage 1 zu dieser Hauptsatzung kartografisch erfasst.
(2) In jeder Ortschaft wird ein Ortschaftsrat gewählt. Jeder Ortschaftsrat besteht aus jeweils 3 Mitgliedern.
(3) Jeder Ortschaftsrat wählt einen Ortsvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter für seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
(4) In den Ortschaften werden keine örtlichen Verwaltungen eingerichtet.
(5) Bürgerentscheide und Bürgerbegehren gem. §§ 24, 25 SächsGemO können auch in den Ortschaften durchgeführt werden.
CDU
Richter, Danilo
Heymann, Tilo
Schiffel, Kerstin
Freie Wähler Hainichen e.V.
Wolf, Marion
Siefert, Andreas
Glöckner, Antje
CDU
Reichert, Katrin
Heinitz, Jörg
Ehrhardt, Thomas
CDU
Ranft, Volker
Hännig, Silvio
Freie Wähler Hainichen e.V.
Richter, Andreas
Berger, Arndt
Münch, Ingo
Karst, Hella
CDU
Magirius, Tilman
Hammermüller-Teuchert, Madlen
SPD
Sobotka, Sven
Zur Zeit keine besonderen Informationen.
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