Die Gellertstadt Hainichen verfügt nach dem
verheerenden Stadtbrand von 1832 über eine im
sächsischen Raum vergleichbar junge Bausubstanz.
Der zentral angeordnete rechteckige Markt wurde nach
diesem Stadtbrand mit zweigeschossigen Häusern
umbaut.
An seiner Südseite steht das klassizistische
Rathaus, 1837 nach Entwürfen von Johann Traugott
Hennig ausgebaut.
Infolge eines Brandschadens im
Februar 1991 wurde nach anfänglich ausgeführten denkmalpflegerischen Voruntersuchungen mit dem
Wiederaufbau des stadtbildprägenden Rathauses
begonnen, welcher im Februar 1995 abgeschlossen
wurde.
Auch das Gebäude Markt 9 konnte unter verschiedenen denkmalpflegerischen Aspekten grundlegend
modernisiert und instand gesetzt werden. Hier wurde
eine durch die Stadt Hainichen betriebene Bibliothek für
alle Interessierten eingerichtet.
Die Stadt Hainichen hat für die Erhaltung des
historischen Stadtkernes eine Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Das Erhaltungsgebiet erstreckt sich über 37 ha im
Stadtkernbereich. Dabei steht als städtebauliche
Zielstellung die Modernisierung und Instandsetzung der
gesamten Altstadt, die Erhöhung der Attraktivität der
Innenstadt als Einkaufszentrum, die Wiederherstellung
des historischen Erscheinungsbildes von Straßen und
Platzbereichen und die Renaturierung der Striegis, die Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz
und die
Lückenschließung durch Neubebauung an zentralen
Standorten.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe stellen
die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Sachsen
und die Stadt Hainichen Fördermittel zur Verfügung.
Unterstützend ermöglicht die Stadt Hainichen kostenlose Beratung der Eigentümer über Möglichkeiten der
Modernisierung und Instandsetzung sowie der
Finanzierung und der Beantragung von Fördermitteln für
Sanierungsmaßnahmen an privaten Objekten.